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Berlin, den 16.11.01
Persönliche Erklärung zur Abstimmung über die Beteiligung der Bundeswehr
an der internationalen Terrorismusbekämpfung und zum Antrag des
Bundeskanzlers gemäß Art. 69 Abs. 1 GG (Vertrauensfrage) nach § 31 GO des
Deutschen Bundestages
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind Vertreter des ganzen Volkes,
an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG)
Der Bundeskanzler hat das Recht, jederzeit die Vertrauensfrage zu stellen.
Gemäß Art. 68 GG hat er auch das Recht, die Vertrauensfrage mit einer Sachfrage
zu verbinden. In der heutigen Abstimmung ist die Vertrauensfrage mit einer
Gewissensfrage verbunden.
Auch diese Verbindung ist von der Verfassung zugelassen, aber nicht unbedingt
gewollt.
Sie führt auch in der Sache zu absurden Ergebnissen:
Abgeordnete der Union und F.D.P., obwohl sie den Krieg in Afghanistan und den
Antrag der Bundesregierung unterstützen, werden den Antrag der Bundesregierung
ablehnen. Dagegen werden eine Reihe von Abgeordneten, die wie ich den
Terrorismus militärisch für nicht besiegbar halten oder Kritik an der Operation
ENDURING FREEDOM haben, heute zustimmen. In einer Mandatsaufgabe kann
und darf nicht die Lösung dieses Dilemmas liegen. Dies entspricht nach meiner
Überzeugung nicht dem Abgeordnetenbild, das den Vätern und Müttern des
Grundgesetzes vorschwebte.
Antje Vollmer