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Persönliche Erklärung zur Abstimmung über die Beteiligung der Bundeswehr an der internationalen Terrorismusbekämpfung (Vertrauensfrage, 16.11.2001)

Berlin, den 16.11.01

Persönliche Erklärung zur Abstimmung über die Beteiligung der Bundeswehr

an der internationalen Terrorismusbekämpfung und zum Antrag des

Bundeskanzlers gemäß Art. 69 Abs. 1 GG (Vertrauensfrage) nach § 31 GO des

Deutschen Bundestages

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind Vertreter des ganzen Volkes,

an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

(Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG)

Der Bundeskanzler hat das Recht, jederzeit die Vertrauensfrage zu stellen.

Gemäß Art. 68 GG hat er auch das Recht, die Vertrauensfrage mit einer Sachfrage

zu verbinden. In der heutigen Abstimmung ist die Vertrauensfrage mit einer

Gewissensfrage verbunden.

Auch diese Verbindung ist von der Verfassung zugelassen, aber nicht unbedingt

gewollt.

Sie führt auch in der Sache zu absurden Ergebnissen:

Abgeordnete der Union und F.D.P., obwohl sie den Krieg in Afghanistan und den

Antrag der Bundesregierung unterstützen, werden den Antrag der Bundesregierung

ablehnen. Dagegen werden eine Reihe von Abgeordneten, die wie ich den

Terrorismus militärisch für nicht besiegbar halten oder Kritik an der Operation

ENDURING FREEDOM haben, heute zustimmen. In einer Mandatsaufgabe kann

und darf nicht die Lösung dieses Dilemmas liegen. Dies entspricht nach meiner

Überzeugung nicht dem Abgeordnetenbild, das den Vätern und Müttern des

Grundgesetzes vorschwebte.

Antje Vollmer

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