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Absicht des Gutachtens
Die Fragestellung
Kann die Denkmalpflege entstaatlicht werden - ohne daß dabei die Denkmäler zugrunde gehen?
Eine durchaus naheliegende Antwort ist: Sie gehen auch mit Denkmalpflege zugrunde, und gerade mit ihr. Denn die Denkmalpflege ist vielleicht selber ihr ärgster Feind.
Die gegenwärtige Denkmalpflege befindet sich in einem schizophrenen Zustand, der sich jedem mitteilt, der sich mit ihr beschäftigt: Es gibt einerseits eine Denkmalpflege, die unermüdlich gegen kühl rechnende Investoren und kulturlose Stadtparlamente unsere alten Städte erhält. Gegen diese ist nicht nur nichts einzuwenden, sondern wir sind ihr täglich zu Dank verpflichtet. Und es gibt andererseits eine autoritär organisierte, rechthaberische, diskussionsunfähige Denkmalpflege, die mehr Porzellan zerschlägt als sie kittet. Diese würde man lieber heute als morgen verschwinden sehen.
Es zeigt sich aber schnell, daß es unmöglich ist, zwischen dieser und jener Denkmalpflege eine überzeugende Trennlinie zu ziehen. Nur vordergründig ist die eine Denkmalpflege die, die die alten Städte erhält, die andere die, die den Erwerbern eines Reihenhauses aus den 20er Jahren verbietet, sich die Türen oder Klingelknöpfe ihrer Wahl aus dem Baumarkt zu holen. Je genauer man hinsieht, desto mehr verdichtet sich die Gewißheit, daß es sich nicht nur um dieselben handelnden Personen, sondern auch um dieselbe Methodik handelt - daß wir also nicht das eine ohne das andere haben können.
Absicht des Gutachtens ist herausfinden, ob die Schizophrenie der gegenwärtigen Denkmalpflege zu ändern ist. Dazu muß man genau dies begreifen: daß und warum die beiden Denkmalpflegen ein und dieselbe sind; daß wir uns bestimmte Negativa einhandeln, weil wir bestimmte Positiva wollen; daß also gar nichts zu ändern ist, wenn man nicht einsieht, daß bereits an den Wünschen und Erwartungen, die wir, die Konsumenten, an die Denkmalpflege herantragen, etwas falsch ist. Was aber ist falsch?
Seit 150 Jahren wird unter Theoretikern der Denkmalpflege auf höchstem Niveau über Wege und Abwege des Faches diskutiert. Im Grunde sind alle Argumente gefallen, und intelligenter kann man sie heute auch nicht ausdrücken. Jede denkmalpflegende Generation hatte auch bisher sich mit der eigenen Gegenwartsarchitektur und dem Willen zum Selbstausdruck auseinanderzusetzen.
Das einzige, was demgegenüber heute neu zu überdenken ist und was zu neuen Verfahrensweisen auffordert, sind die radikal veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse. Es stellt sich ein politisches Problem: Das Bündnis zwischen Staat und Kultur und historischem Bewußtseins des.Bürgertums, worauf im 19. Jahrhundert die Praxis einer modernen Denkmalpflege errichtet wurde, existiert nicht mehr, weil es kein Bürgertum mehr gibt. Die etatistischen Säulen, die der Methodik der Denkmalpflege zugrundeliegen, sind brüchig. Andere Stützen müssen her, andere Bündnisse und freie, den zurückweichenden Staat ersetzende Träger. Veränderte Spielregeln zwischen Behörde und Bürger würden zwingend einerseits zu anderen Denkmalen führen - zu einer anderen Auswahl und Bewertung, wonach unter Schutz zu stellen ist; und andererseits zu anderen Umgangsweisen mit den Denkmälern - zu einer anderen Pflege. Dies zugestanden, ist ein inhaltliches Einsteigen in die Sache auf keinen Fall zu vermeiden. Man kann nicht das Verhältnis von Behörde und Bürgern ändern, ohne daß nicht auch die zentralen Fragen der Denkmalpflege auf den Tisch kommen:
1) was ist ein Denkmal, und wodurch wird etwas ein Denkmal?
2) wie eng oder wie weit soll der Kreis der schützenswerten Gegenstände gezogen werden, d.h. was will man sie sich kosten lassen?
Anders gesagt, es gilt nicht nur, neue Träger für die vorhandenen Denkmalpflege zu finden - das hört man täglich, darin sind sich also, der Not gehorchend, so gut wie alle einig -, sondern die Hauptaufgabe besteht darin, daraus Konsequenzen für den Denkmalbegriff zu ziehen. Das läuft darauf hinaus, Methodik, Selbstverständnis, Auswahlkriterien und Reichweite des Denkmalschutz auf diese Notwendigkeit veränderter/erweiterter Trägerschaft hin neu und unbefangen zu denken. Das Zauberwort Denkmalstiftung, als Bündelung privater Stiftungsbereitschaft, ist nicht mehr als eine Scheinreform, solange sie sich nicht im Konzept einer anderen Denkmalpflege niederschlägt.
Insbesondere spielt hierbei das enge Verhältnis von Verwaltungshandeln und Formalismus der Denkmalpflege eine Rolle. Die Schwierigkeit liegt gerade darin, daß Denkmalpflege formal nicht befriedigend zu regeln ist. Genau dies: formal und prinzipiell zu regeln, ist aber das, was eine staatliche Behörde am besten kann. Die Frage, ob etwas ein Denkmal ist und wie man besten mit ihm umgeht, ist aber, wie zu zeigen sein wird, sinnvollerweise immer nur vom einzelnen Denkmal her zu beantworten. Und ebenso nötig wie Wissen und Methodik sind Liebe zum zu schützenden Gegenstand und ein untrügliches Auge für das, was Schutz wert ist, und was nicht.
Vorgehensweise
Gegenstand des Gutachtens sind nicht Spitzenleistungen der Denkmalpflege oder avancierte theoretische Positionen einzelner ihrer Vertreter, sondern der Durchschnitt, in dem die historisch angesammelten Widersprüche des Metiers voll durchschlagen, ohne durch künstlerisches Feingefühl oder durch denkmalpflegerische Ausnahmeintelligenz überdeckt zu werden. Ebenso wenig ist eine Kritik negativer Spitzen beabsichtigt.
Die Orientierung an Durchschnittswirkungen der Denkmalpflege setzt zugleich voraus, daß man grundsätzlich Durchschnittlichkeit nicht negativ wertet, sondern als Eigenschaft von Normalität akzeptiert. Der an sich unnatürliche Zweck der Denkmalpflege, Dinge, die nicht mehr gebraucht werden, vor dem Wegwerfen zu bewahren, führt von sich aus zu.Verschrobenheiten und Antinomien. Das muß man in Kauf nehmen. Zu fordern ist bloß, daß diese nicht einseitig zu Lasten der Bürger oder auch der Denkmäler gehen.
Hier liegt das zentrale Problem: Wir haben im Durchschnitt eine staatsbasierte, daher auf Rechthaben, Verordnen, Prinzipialismus und Methodenrigorismus beruhende Denkmalpflege, die das Gewicht einseitig zugunsten der pflegenden Behörde verschiebt. Allzu oft stehen nicht die Denkmäler oder ihre Nutzer, sondern steht die Kompetenz der Behörde im Vordergrund, was oft auch den Denkmälern nicht bekommt.
Zur Terminologie
1) Es ist mit Bedacht teils von Denkmalschutz, im weiteren DS, teils von Denkmalpflege, im weiteren DP, die Rede. In jedem Falle bezeichnet der Terminus DP die Akteure und ihr Handeln einschließlich restaurierend-konservatorischer Tätigkeiten, der Terminus DS das Produkt, die Feststellung eines Gegenstandes als Denkmal und die daraus folgenden rechtlichen Verhältnisse.
2) Ob Pflege oder Schutz, im Rahmen dieses Gutachtens ist in der Regel Denkmal als Baudenkmal zu lesen.
Ziele
Ziel dieses Gutachtens ist es,
1) inhaltliche Möglichkeiten und Ansatzpunkte einer Entstaatlichung der DP und ihrer Überführung in eine bürgergesellschaftliche Trägerschaft zu kennzeichnen, unter weitgehender Vernachlässigung der Frage, wie ersetzende Organisationsweisen nun genau aussehen sollten, wie sie zu finanzieren, baurechtlich zu stützen, steuerlich zu begünstigen seien;
2) Chancen einer Verminderung von staatlich gestützter fachlicher Willkür im Verhältnis von DP, Eigentümern, Nutzern, kommunaler Planung zu eruieren
Die Krise der staatlichen DP
Es ist hier kein Problemkatalog der DP beabsichtigt. Erstens muß man ihr, wie jeder auf Routine angewiesenen Praktik, ein gewöhnliches Maß an Willkür, Fehlentscheidungen, Schematismus usw. zugestehen, ohne deshalb die Sache in Frage zu stellen. Zweitens ist die im folgenden leitende Fragestellung auch weniger, welche Mißverhältnisse an die Substanz gehen und die heutige Praxis der DP selber in Frage stellen.
Vielmehr geht es vorrangig, auch wenn klare Unterscheidungen hier schwer fallen, um diejenigen Probleme, die mit der politischen Rahmensetzung der DP zu tun haben, ihrer Staatlichkeit, und damit Ansatzpunkte bilden, um sich andere, politisch avanciertere Möglichkeiten zu überlegen.
Daher die zwei folgenden Schritte:
- a Probleme, die mit dem staatlichen Rahmen zu tun haben bzw. sich allein aus ihm ergeben;
- b diejenigen sachlichen Probleme, die das Rahmenproblem im fachlichen Detail abbilden.
a P r o b l e m e d e r S t a a t l i c h k e i t d e r D P
1 Die DP ist obrigkeitsstaatlich geprägt
Als ab Anfang des 19. Jahrhunderts eine staatlich organisierte DP entstand, bezog sie sich ausschließlich auf öffentliche, großenteils unmittelbar in Staatsbesitz befindliche Gebäude. Inzwischen hat sich das Bild vollständig verändert. Nur noch ein Bruchteil der Adressen heutiger Denkmallisten betrifft öffentliche Bauten, die überwiegende Mehrheit betrifft Bauten in privater Hand oder Bestände öffentlicher Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften, Bauvereine usw. In dem Maße, in dem öffentliche Wohnungsbestände privatisiert werden, verschärft sich dieser Zustand noch weiter.
Die Praxis der DP hat aber auf diese grundlegende Tatsache, daß sich der Ansprechpartner geändert hat, nicht reagiert. Man hat vielmehr in einem schleichenden Prozeß, mit einem großen Sprung nach vorn seit den sechziger Jahren des ablaufenden Jahrhunderts, die Zuständigkeit des mitgebrachten Instrumentariums erweitert. Daraus ergaben sich zahllose Konflikte, die an den sukzessiven Verschärfungen oder Entschärfungen der Denkmalschutzgesetze der einzelnen Bundesländer abgelesen werden können..Und zwar ist dabei die DP in diejenigen vorhandenen Zugriffsformen eingesickert, in denen der Staat bzw. die kommunale Bauaufsicht ohnehin mit den privaten Bauherren befaßt war. Anders gesagt, der DS schlüpfte parasitär in die Schuhe eines extrem obrigkeitsstaatlich gestalteten Baurechts hinein. (s.u. den Exkurs zu Baurecht und Staatsästhetik) Dabei unterließ man es, darauf zu reflektieren, wieweit die DP damit ihre eigenen, bislang an öffentlichen Bauten entwickelten und bewährten Kriterien in Frage stellte. Die Gangbarmachung des Zugriffs auf private Bauten in der Spur des allgemeinen Baurechts übertrug nämlich eine zunächst unter Staatsbehörden und dann in zunehmend öffentlicher Diskussion entwickelte Kultur der Nationalmonumente mit kollektiver Verantwortlichkeit auf den völlig anders gearteten Bereich privater Baufreiheit. Daß hier ein eigentlich unlösbares Problem auftrat, fiel aber nicht auf, weil der Hauptstrang moderner Planungspolitik im 20. Jahrhundert sowieso die private Baufreiheit als überholt ansah, als ein Übel vergangener Jahrhunderte, das man so weit wie möglich zu eliminieren hatte.
Das Grundproblem ist also: Die DP müßte angesichts des Austauschs des Ansprechpartners noch einmal auf der Basis privaten Denkmalbesitzes neu konstruiert werden, und sie dürfte sich dabei nicht der Mittel staatlicher Reglementierung des gewöhnlichen privaten Bauens bedienen.
2 Behördliche DP ist zwangsläufig sozial unausgewogen Daß vor dem Gesetz alle gleich sind, gilt natürlich auch innerhalb der Denkmalpflege. Aber der gesetzeskonform verhängte Denkmalschutz ist ungleich weniger kategorisch als etwa die Bestimmungen des Strafgesetzbuches - wie auch anders: es ist ja dem Gesetzgeber jederzeit klar, daß der Denkmalschutz als kultureller Standard hinzugekommen ist und gegenüber dem Primärinteresse des Staates an Recht und Ordnung erst in zweiter oder dritter Linie kommt. Denkmalschutz ist politisch verhandelbar, unabhängig von fachlichen Kategorien.
Diese Bedingtheit des Schutzes wirkt sich natürlich auch auf die praktische Exekutierung aus. Aber sehr einseitig: Besitzer, die einen Zugriff auf die lokale Politik haben, der lokalen Zeitung nahestehen, mit dem Wegfall von Arbeitsplätzen drohen können, und was dergleichen Repressionsmöglichkeiten mehr sind, erreichen immer wieder, daß Gebäude, die sie abreißen wollen, gar nicht erst unter Denkmalschutz gestellt werden oder aus der Denkmalliste gestrichen werden. Vergleichbar gilt das auch für den Staat, der, sobald fiskalische Interessen berührt werden, keinen Denkmalschutz kennt.
Gegenüber Privaten ohne politische Einflußmöglichkeiten wird dagegen der DS mit aller erdenklichen Schärfe exekutiert, als würde es um die öffentliche Sicherheit gehen. Die Masse der betroffenen kleinen privaten Eigentümer hat weder die Zeit noch das Geld, um sich prozessual zu wehren, noch dazu mit der Aussicht, vor dem Verwaltungsgericht den Kürzeren zu ziehen. Man kann den Eindruck haben, daß die Rigidität gegenüber den kleinen Bauherren durchaus eine kompensatorische.Funktion hat hinsichtlich der erzwungenen Nachgiebigkeit gegenüber wirtschaftlich starken und politisch erwünschten Bauherren. Behördliche Denkmalpflege steht aber nicht von Mal zu Mal, sondern grundsätzlich in diesem Zwielicht sozialer Unausgewogenheit, unabhängig von den persönlichen Ansichten und Absichten der Denkmalpfleger. Es ist die Weisungsgebundenheit der amtlichen DP, die den Durchgriff der politischen Spitze auf die Denkmalentscheidung möglich macht. Es ist daher geradezu die Regel, daß, wann immer Denkmalschutz und wirtschaftliche oder fiskalische Interessen der Stadt-, Landes- oder Bundespolitik kollidieren, der Denkmalschutz zum Stillhalten bzw. zur Aufhebung des Schutzes gezwungen wird. Die Politik hat es nicht nötig, sich an ihre eigenen Gesetze zu halten, und für die DP gilt schlicht: mitgefangen, mitgehangen.
3 DS als Kampfmittel: die Gesinnungs-DP
Man muß unterscheiden: zwischen der üblichen Klage, die Denkmalpfleger seien bloße Verhinderer - unter welcher diese selber am meisten leiden -einerseits, und der Problematik des Mißbrauchs der DP als Mittel stadtpolitischer Auseinandersetzungen, z.B. zwecks Verhinderung von Abrissen oder aus anderen Gründen unerwünschter Bauvorhaben. Hier ist allein der zweite Fall gemeint, die Gesinnungs-DP, ein Problem, das sich diesmal einzig und allein aus dem Beamtenstatus der Denkmalpfleger ergibt.
Das Problem dabei ist, daß unterschiedliche Loyalitäten durcheinanderkommen: die fachliche gegenüber dem Denkmal, die beamtenrechtliche gegenüber der Dienstaufsicht - die "Meinung des Hauses" -, und die privat-politische des einzelnen Sachbearbeiters. Was dabei im Fall DP über das behördenübliche Dilemma hinausgeht, ist:
1) die unübliche Gegenstandsbindung des Denkmalressorts: ein Denkmalpfleger interessiert sich für seine Denkmale intensiver als etwa ein Sozialamtsbearbeiter für seine Fälle;
2) die relative Unabhängigkeit des Denkmalpflegers: die politischen oder administrativen Dienstherren verstehen von dieser Sache erheblich weniger als von anderen, und üben ihre Aufsicht nur formal oder im schon besprochenen Falle aus, daß der DS anderweitige Pläne stört. Das erste führt dazu, daß manche Denkmalpfleger zwischen amtlichen und privaten Engagement schlechter unterscheiden können als andere Beamte, das zweite dazu, daß die Dienstaufsicht zwischen fachlichen und gesinnungsmäßigen Anteilen in den Stellungnahmen nicht unterscheidet, sondern nach eigener Interessenlage summarisch billigt oder im Einzelfall blockiert.
Dabei macht es keinen Unterschied, ob die DP von außen, z.B. von einer Bürgerinitiative, angegangen wird, oder ob ein Denkmalpfleger von sich aus seine privaten politischen Meinungen unter dem Mantel fachlicher Kompetenz und administrativer Zuständigkeit verwirklicht. In jedem Falle tut man damit der Sache einen schlechten Dienst, weil keiner der Betroffenen so dumm ist, den Mißbrauch nicht zu spüren..Eine ganz neue Dimension hat das Problem seit der Wiedervereinigung erhalten. Bundesdeutsche Denkmalpfleger, die aus der Studentenbewegung kamen, hatten allenfalls die Möglichkeit, sich gelegentlich mit Bürgerinitiativen zu verbünden auch deren Kampf gegen Abriß und Sanierung dadurch zu unterstützen, daß sie auch Gebäude unter Schutz stellten, die nicht das geringste Zeug zum Denkmal hatten, aber stadtpolitisch heiß umkämpft waren - die diversen Feuerwachen z.B. Seit der Vereinigung gibt es vielerorts ein Bündnis zwischen Denkmalpflege und PDS, teilweise auch nur zwischen DP und Ostalgie. Es wird schlicht DDR erhalten, d.h. es werden nur zum Schein Bauten, de facto aber politische Verhältnisse, Jugenderinnerungen, Eigenleistung usw. unter Schutz gestellt, eine politische Veränderungssperre. Gelobtes Land dieser Praxis ist der Berliner Bezirk Mitte.
Eine weitere Dimension des Problems ergibt sich aus dem - als solches weiter unten zu besprechenden - Verhältnis von DP und Moderne. Die quantitative Ausdehnung des Schutzes und das zeitliche vorgreifen bis in die eigene Gegenwart führt dazu, daß Denkmalpfleger mitunter, scheinbar DS betreibend, als Apostel bestimmter Planungs- und Architekturideologien auftreten und damit quasi Stadtplanung oder auch Architekturkritik betreiben.
b K o r r e s p o n d i e r e n d e S a c h p r o b l e m e
4 Perfektionismus und Willkür
Es gilt zu unterscheiden zwischen der Denkmaleigenschaft einerseits, und den daraus folgenden Auflagen für den Besitzer des Denkmals andererseits. Auch die Denkmalqualität als solche ist nur bedingt objektivierbar. Insgesamt kann aber die Unterschutzstellung durchaus auf ein befriedigendes Maß an Konsens aufbauen, wozu auch die Rechtsprechung beigetragen hat, die wiederholt Anfechtungen der Unterschutzstellung bei ausreichend plausibler fachlicher Begründung zurückgewiesen hat.
Ganz anders steht es mit den konkreten Auflagen, die einzelne Denkmalpfleger als untere Schutzbehörde aus der durch Aufnahme in die Denkmalliste folgenden Denkmalqualität ableiten. Hier gibt es selbst beim Einzeldenkmal eine große Bandbreite der Möglichkeiten.
1) Probleme der Gewichtung: die DP hat eine Fülle von Faktoren zu berücksichtigen, etwa Erhaltungszustand, Häufigkeit des Vorkommens, Qualitätsniveau, kunsthistorische Bedeutung ebenso wie die Zumutbarkeit für den Besitzer
2) Das zeitlich mehrschichtige Denkmal: Fast alle geschützten Gebäude sind im Laufe der Zeit verändert worden. Welcher Zustand zählt? Soll der Urzustand privilegiert werden? Oder eine besonders markante Umbauschicht? Oder der jüngste? Oder zählen alle Schichten gleich, wie 1964 die Charta von Venedig forderte? Wie bringt man dann alle Zustände nebeneinander zur Geltung?.3) Ein Spezialproblem innerhalb der Schichtenproblematik - Umgang mit früheren Restaurierungen: Einige Denkmäler waren bereits vor Jahrzehnten oder sogar schon im 19. Jahrhundert Gegenstand von DP. Sind sie ihrerseits Geschichte des Bauwerks, die zu erhalten ist, oder ist es erlaubt, manifeste Fehlentscheidungen zu korrigieren?
4) Umgang mit Zerstörung: Soll die Zerstörung eines Denkmals als Teil seiner Geschichte hingenommen werden, oder soll und darf man es wiederherstellen? Unter welchen Umständen ist das eine oder das andere zu bevorzugen?
5) Umgang mit notwendigen Änderungen: Welche modernisierenden eingriffe sollen gestattet werden, welche nicht? Z.B. zusätzliche Türen für den Brandschutz, Zugänge von der Straße in ein Lokal. Toiletten usw. Wie sind funktional notwendige Veränderungen zu gestalten? Sollen sie der Kenntlichkeit halber extrem technisch und modern gestaltet werden, oder sollen sie angepaßt werden?
Jeder in diesem riesigen Spektrum von Entscheidungsmöglichkeiten denkbare Fall ließe sich tatsächlich dokumentieren. Es kommt z.B. trotz der Charta von Venedig vor, daß dem ausführenden Architekten von der DP verboten wird, in einer gotischen Kirche die während der Restaurierung aufgefundenen Zustände zu zeigen, die bei Rokokoisierung verdeckt wurden, auch wenn man annehmen kann, daß die Mehrheit in vergleichbarer Situation genau umgekehrt reagiert. Die einen lassen ein kriegszerstörtes Gebäude nach dem Erbauungszustand wiederherstellen, die anderen schreiben ein vergleichbares Gebäude als Denkmal seiner Zerstörung oder der Nachkriegszeit fest.
Es geht hier überhaupt nicht darum, individuelle Entscheidungen der DP zu denunzieren oder überhaupt Entscheidungsfreiheit einzuschränken. Was richtig ist, ist anhand von Prinzipien gar nicht oder nur hilfsweise zu entscheiden, es hängt vielmehr hauptsächlich erstens vom Einzelfall und zweitens von der Ausführungsintelligenz ab.
Es geht vielmehr allein um die Feststellung des hohen Maßes Subjektivität, das Fall für Fall dem einzelnen Zuständigen abverlangt wird. Dieses hohe Maß verlangt nach einem ebenso hohen Maß an Vermittlung, und zwar eben gegenüber denen, die als Besitzer und Bauherren die geforderten Maßnahmen zu bezahlen haben.
Dieses Maß an Vermittlungsnotwendigkeit kann nun aber nicht durch behördliches Verfügen ersetzt werden, ohne daß bei Bauherren und ausübenden Architekten der Eindruck der Willkür entsteht. Der mit der Staatlichkeit der DP gesetzte Widerspruch zwischen der formalen Enge behördlichen Verfügens und der sachgegebenen Differenziertheit der möglichen Gesichtspunkte und Entscheidungsweisen wird, soweit autoritär gelöst, auf dem Rücken der Klienten ausgetragen. Tatsächlich steht allzu oft die staatliche Reglementierung im Dienste nicht mehr vermittelbarer fachlicher Trends und individueller Entscheidungen.
5 DP als Neubau-Polizei.
Die neuere Ergänzung der klassischen DP um eine "städtebauliche Denkmalpflege" (s.u.) hat zu der widersinnigen Situation geführt, daß Denkmalpfleger ständig berechtigt bzw. genötigt sind, in Neubauvorhaben einzugreifen. Auf der Ebene des Einzeldenkmals betrifft das den Umgebungsschutz, auf der Ebene der Bereichsdenkmalpflege die Ausweisung "geschützter Baubereiche".
Obwohl die DP in beiden Fällen recht von der Sache her unterschiedlich legitimiert erscheint, läuft es rechtlich auf dasselbe hinaus: Vorhaben für Neubauten zu machen, damit diese nicht das gegebene Bild stören. Der Wunsch ist verständlich und naheliegend. Im Detail führt das aber dazu, daß Denkmalpfleger Architektur machen, was schlechterdings nicht ihre Aufgabe sein kann. Selbst wenn dem einzelnen Pfleger das Problem bewußt ist, wird er sich kaum davor schützen können, unter dem Vorwand, dem DS zu dienen, persönliche ästhetische Vorlieben und Abneigungen zu betätigen. Wie Alt und Neu am besten zusammenzubringen sind, durch Anpassung oder Konfrontation, ist bisher auch anhand gelungener Beispiele nicht zu klären gewesen. Für beides gibt es gleich viele Argumente und positive wie negative Beispiele. Klärung ist nicht prinzipiell, sondern nur im Einzelfall möglich.
Der ideale Architekt für den betreffenden Fall wird zwar nur selten zur Hand sein, aber die Rücksichtnahme auf Altbauten sollte deshalb trotz aller negativen Fälle eine Pflicht der Architekten bleiben. Daß die Eingriffe der DP sich auf das beschränkten, was unstrittig ist, darf man, angesichts der Unschlüssigkeit der Zunft bei gewollter Denkmalergänzung durch neue Architektur, nicht einfach voraussetzen.
6 Politische DP
DP sollte in erster Linie mit der Qualität der Denkmäler zu tun haben, nicht mit ihrer politischen Herkunft - denn sonst wird die denkmalpflegerische Entscheidung zum Spielball jeweiliger politischer Einstellungen und spiegelt bloß die jeweilige, auf der Vermischung von politischen und ästhetischen Gegnerschaften basierende Architekturideologie.
Dies zeigt sich exemplarisch am fatalen, fast immer daneben greifenden Umgang der DP mit den Hinterlassenschaften des NS und der DDR.
Denkmalpfleger, die sich als links verstehen, geben sich Mühe, Gebäude des NS ästhetisch ihrer Täterschaft zu überführen, Bauwerke der DDR dagegen als Zeugnisse des Humanismus zu interpretieren. Gleichzeitig kommt man nicht umhin, auch NS-Bauten als Denkmäler zu führen.
Demokratie ist bekanntlich nicht die geeignete Staatsform für das Entstehen großer Kunst. Die Hauptmasse der schützenswerten Denkmäler kommt aus undemokratischen Zeiten, der große Bestand an DDR-Denkmälern sogar aus einer Diktatur. Dabei ist auffällig, daß, je näher man der Jetztzeit kommt, desto mehr das Staatsverhältnis gegen die Werke spricht. Weder der NS noch der Realsozialismus haben etwas geschaffen, was sich den Staatskünsten des 18. Jahrhunderts vergleichen ließe..Darauf reagiert die DP einerseits, indem sie formalistisch wird, also nicht nach Qualität fragt, sondern nach Zeitausdruck, und zweitens, indem sie gängige Architekturideologie in die DP verlängert.
NS-Bauten: Eine hemmungslose Dämonisierung der wenigen Bauten Speers erlaubt es dann, minderbelastete Bauten und Nachfolger im Geiste aus den fünfziger Jahren unter Schutz zu stellen und ihre Umnutzung genauso mit Auflagen zu bedenken wie ein Werk aus dem 17. Jahrhundert.
Es fehlt hier also an der grundlegenden kunstwissenschaftlichen Konsistenz: weder wird genau hingesehen, noch wird hinsichtlich der gegebenen oder nicht gegebenen ästhetischen Qualität geurteilt, noch wird die historische Perspektive wirklich eingehalten.
DDR-Nauten: Die DDR hat zudem die Praxis eingeführt, bereits Neubauten unter DS zu stellen. Die Übernahme der DDR-Denkmäler durch die neue Bundesrepublik war Bestandteil des Einigungsvertrages. Die DP macht sich daraufhin in Vertretung dieser und weiterer nach der wende unter Schutz gestellter DDR-Bauten einfach die Intentionen der Erbauer zueigen.
Diktatorische Züge bestimmter Bauten und Anlagen stören dabei so wenig wie die großenteils gegebene ästhetische Armut der Objekte. Es gilt als ausreichende Begründung, sie als Ausdruck ihrer Zeit zu nehmen.
Damit ist nicht gesagt, daß die Hinterlassenschaften beider deutscher Diktaturen austauschbar, gleichartig oder gleichwertig wären. Sie sind es so wenig wie die beiden Diktaturen selber. Aber viel enger, als einem lieb sein kann, hängen sie stilistisch in ihrer Ambivalenz zwischen typologischer Modernität und vormodernen Ausdruckswillen über ihre gemeinsame Herkunft zusammen. Dafür müßte man sich aber einem spezifischen, in die gemeinsame Tiefenschicht vordringenden Lesen der Architekturen aussetzen.
Die Selbstzerstörung der DP
In diesem Kapitel geht es um das intellektuelle Problem der DP: die Zerstörung von innen. Es wird erhalten, ohne daß man fähig ist, zu klären, was, wie, warum und für wen, mit Instrumenten, die zu den Objekten längst nicht mehr passen. Es ergeben sich Absurditäten, die, auch unabhängig vom staatlichen Rahmen, den Zerfall eines historischen Ansatzes anzeigen und eine Neukonzeption erzwingen, die von der Sache her den Denkraum einer politisch-gesellschaftlichen Neuorientierung mit veränderten Verantwortlichkeiten freimachen.
1 Überdehnung des Denkmalbegriffs
Im Laufe des 20. Jahrhunderts hat eine beispiellose Ausweitung der Reichweite des Denkmalbegriffs stattgefunden. Diese ist kein Problem der Quantitäten - der statistische Anteil der unter Schutz gestellten Gebäude an der Gesamtmasse, in Berlin etwa 4%, ist oft eher geringfügig -, sondern der Evidenz des DS und damit seiner Akzeptanz - d.h. die Irritation setzt beim Was an, im Fall der an sich maßvollen Berliner 4% bei Musterung der geschützten Gebäude selber. Die DP bewegt sich gleichzeitig auf dünnerem Eis und größerer Fläche.
Die Aufspreizung kann man entlang von zwei Achsen beschreiben:
1) die drei heutigen Sparten
Neben der traditionellen Baudenkmalpflege der Kunsthistoriker, Architekten und Bauhistoriker hat sich aufgrund der Kriegszerstörungen und anhand innerstädtischer Abrisse die Bodendenkmalpflege der Stadtarchäologen etabliert, und als dritte DP kam die Gartendenkmalpflege der Gärtner und Landschaftsplaner hinzu. Methodenbewußtsein, Kenntnisse, Mentalitäten sind denkbar verschieden. Auch wenn man sich nur mit der Baudenkmalpflege beschäftigt, muß man für die öffentliche Wahrnehmung der DP einbeziehen, daß es die anderen Sparten gibt und daß insbesondere die Bodendenkmalpflege mit ihren unvermeidlichen Härten erheblich zum Verhinderungsbild beiträgt. Darüberhinaus gibt es außerhalb der Denkmalschutzbehörden den regional organisierten Heimatschutz, die Ortsbildpflege, Dorfverschönerung und Landschaftspflege.
2) neue Objektbereiche
Der überwiegende Teil der heute eingetragenen Denkmäler kam in den letzten Jahrzehnten in die Listen, in dem Maße, indem Gebäude und Anlagen aussortiert und ganze Straßenzüge des 19. Jahrhunderts abgerissen wurden. Neue Kategorien dieser Art waren u.a.:
- die anonyme Baumeisterarchitektur des 18. und 19. Jahrhunderts.- Zechensiedlungen des 19. Jahrhunderts
- Siedlungen der Moderne und des NS
- Technik- und Verkehrsdenkmäler des 17.-20. Jahrhunderts sowie Sportstätten des 20. Jahrhunderts
- Schulen, Rathäuser, Gerichts- und Regierungsgebäude, Bäder, Krankenhäuser des 19. und frühen 20. Jahrhunderts
- Historische Stätten
- Orte und Artefakte des NS-Terrors
- Gebäudeornamentik
- Interieurs
Es hat sozusagen eine Denkmalexplosion stattgefunden, die verschiedene, unterschiedlich qualifizierte Denkmalpflegen braucht. Das Problem stellt sich auf beiden Ebenen der DP, der der Inventarisation wie der der Pflege.
ad 1.: Symptome der Inventarisationskrise innerhalb der Baudenkmalpflege gibt es mehrere. Die klassische Inventarisierung ist zusammengebrochen. Mitte der siebziger Jahre hat in der alten Bundesrepublik wie in der DDR eine generelle Umsteuerung eingesetzt, hin zur Denkmaltopographie. Entsprechende Reihen begannen seit Beginn der 80er Jahre zu erscheinen, einerseits die "Denkmaltopographie der Bundesrepublik Deutschland", die weiter fortgesetzt wird, andererseits die "Bau- und Kunstdenkmale der DDR". Das Instrument setzt statt auf Tiefe auf Breite, statt auf fachliche Genauigkeit auf Öffentlichkeitsarbeit. Die Inventarisierer sind überlastet und arbeiten unter Zeitdruck. Der Qualitätsabfall ist enorm.
Parallel dazu ist die Einstellung des Handbuchs der deutschen Kunstdenkmäler, des "Dehio", zu verzeichnen.
ad 2.: Die Vielfalt der Denkmale und der Ebenen stellt eine Überforderung des zentralistisch organisierten Pflegeapperates dar. Es kommt zu naturwüchsigen Lösungen der Vereinseitigung und Spezialisierung. Was nicht ins Spezialgebiet fällt, hat das Nachsehen. Vergröbernd kann man sagen: im herkömmlichen Sinne fachlich versierte Denkmalpflege gibt es nur in den kleineren Städten mit überwiegend historischer Bausubstanz, in den Großstädten mit kriegsbedingt überwiegender Neubausubstanz fehlen z.T. die einfachsten Fähigkeiten des Auges, Spürsinn für alte Substanz, Datierungsfähigkeiten usw.
Die DP ist überall dabei, begutachtet Neubauarchitektur, verbietet oder erlaubt Umnutzungen, ist aber für die vielen komplexen Thematiken gar nicht kompetent. Technikhistoriker, Bauhistoriker usw. liefern Vorgaben, die die amtlichen Pfleger und Inventarisatoren weder ausreichend überprüfen noch beurteilen können. Unterschutzstellungen erweisen sich nachträglich als haltlos oder technisch undurchführbar. Vorschriften müssen zurückgenommen werden, weil sie mit elementarsten Nutzungsanforderungen - z.B. gängiger LKW-Breite - nicht übereinkommen.
2 DP für die Moderne, eine Sackgasse.
Es ist nicht von der Hand zu weisen, daß die DP sich auch mit den Bauten der Moderne beschäftigt und wichtige Leistungen erhält. Sie trifft dabei aber auf einen Widerstand in der Sache, der von der heutigen DP in fahrlässiger Weise übergangen wird: Die Bauten der Moderne wurden polemisch gegen jede Form von Schutz, Denkmal und Dauer errichtet. Sie drücken dies nicht nur ästhetisch, sondern auch in ihrem Material aus, so daß man es nicht nur mit einer Ideologie-, sondern vorrangig mit einer Funktions- und Materialbehauptung zu tun hat.
Wer für den Schutz ausgewählter Bauten der Moderne eintritt, muß also
1) sich mit der Absurdität auseinandersetzen, daß er etwas erhält, was ausdrücklich für eine Laufzeit von 30 Jahren errichtet wurde, um danach abgerissen zu werden und neuen bauten für veränderte Zwecke Platz zu machen;
2) sich die moralische Position klarmachen, die darin besteht, Architekturen, die von der Notwendigkeit ausgingen, alle alten Städten abzureißen, in den Kanon des zu Erhaltenden aufzunehmen;
3) sich den finanziellen, technischen und funktionalen Problemen stellen, die sich aus dem Paradigmenwechsel im modernen Bauen ergeben: typisiert, unter Kapital- und Zeitdruck, mit industriellen Mitteln für begrenzte Zeit zu bauen.
Exkurs: Zum Abstoßungseffekt zwischen Pflegekultur und moderner Bautechnik
Der Technikwiderstand moderner Bauten umgreift eine Fülle von neuen, polemisch gegen die herkömmliche, DP begründende Baukultur gerichtete Eigenschaften ein.
Diese stellen u.a. vor folgende Fragen:
- Kann und soll man Serien- und Typenprodukte unter Schutz stellen?
- Kann und soll man Gebäude unter Schutz stellen, die überwiegend bzw. ausschließlich aus typisierten, industriell hergestellten Elementen hergestellt sind - z.B. Großtafelbauten?
- Kann und soll man Gebäude unter Schutzstellen, die als Provisorien bzw. auf Verschleiß geplant wurden, so daß bewußt Materialien mit begrenzter Laufzeit verwendet wurden, oder Gebäude, wo Verfahren und Materialien verwendet wurden, deren Eigenschaften noch nicht ausreichend bekannt waren?
Ein verwandtes Problem stellt die, verglichen mit historischen Bauten, geringere Umbaubarkeit und Umnutzbarkeit dar. Erstens: Aufgrund der industriellen Verfahren und Materialien haben moderne Bauten eine unvergleichlich größere Verletzlichkeit, d.h. ihre ästhetische Oberfläche ist so dünn und so anfällig, daß noch der vorsichtigste Eingriff zur Unkenntlichkeit des Originalzustands führt. Dies ist der Grund, weshalb DP an Bauten der Moderne stets in die Herstellung des Originalzustandes führt, ein Verfahren, was bei konventionellen Denkmalen seit Dehios Zeiten von der Mehrheit der Denkmalpfleger abgelehnt wird.
Zweitens: In der Regel sind moderne Bauten aber nur durch schwerwiegende Eingriffe überhaupt umnutzbar, da sie für.Nutzungsverhältnisse geplant wurde, die so eng umrissen waren, daß sie Veränderung ausschließen.
Drittens: Die Probleme potenzieren sich, wenn moderne Bauten nicht unmittelbar sichtbarer technischer, sozialer oder ideologischer Vorzüge wegen unter Schutz gestellt werden. Wenn es schon allgemein schwer ist, einer Mehrheit den ästhetischen Wert moderner Architektur zu vermitteln, wie will man ohne erkennbare Schönheit oder sonstige Gebrauchswerte den Betreiber/Nutzer zu Nutzungseinschränkungen bzw. den Steuerzahler zu Erhaltungsausgaben motivieren?
3 DP der Sammler und Jäger
Anfang der 80er Jahre schlugen einige Denkmalpfleger Alarm: Die Bauten der Nachkriegszeit würden völlig verschwinden, wenn sie nicht umgehend unter Schutz gestellt würden. Diese Argumentation wurde vom Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz aufgenommen und systematisiert.
Zunächst war an dieser Argumentation auffällig, daß, mit der Begründung, es werde sonst gar nichts mehr übrigbleiben, die Trennlinie zwischen eigener Gegenwart und schützenswerter Vergangenheit so nahe an die eigene Gegenwart herangezogen wurde wie noch nie zuvor in der Geschichte der DP.
Was tatsächlich gemeint war, war aber etwas ganz anderes und völlig Neues.
1) Es war nicht von einzelnen Bauten die Rede, sondern davon, daß eine Epoche in der Geschichte der Bundesrepublik gerettet werden müsse. D.h.: es geht nicht um den Wert bestimmter Einzelgebäude, sondern um ihre Funktion als herausragender Dokumente der Geschichte des Wiederaufbaus.
2) Daraufhin konnten neue Argumentationsweisen genutzt werden, insbesondere das Schlußverkauf-Argument, daß man schnell zugreifen müsse, weil sonst nichts mehr da sei. Damit hatte man, ohne darüber auch nur zu reden, den Klärungsprozeß in Fachwissenschaften, Berufsgruppen und Öffentlichkeit darüber, welches Gebäude aus welchen Gründen für Stadt und Bewohner unverzichtbar sei, übersprungen zugunsten einer abstrakten Sammlerlogik: Wir müssen genug 50er Jahre in der Kollektion haben. Das kann man einen intellektuellen Putsch nennen.
3) Jeder, der die damalige Bundesrepublik einigermaßen kannte, konnte davon ausgehen, daß das Verschwinden der 50er Jahre angesichts der vorhandenen Masse gar nicht möglich war. Worum es ging, war vielmehr, die Objekte rein zu haben. D.h. die Bauten der fünfziger Jahre sollten, anders als vormoderne Bauten, nicht durch Umnutzung verdorben werden.
DS wurde zur Festschreibung des Entwurfszustands. D.h., zwecks Dokumentation des historischen Entstehungsaugenblicks - in der Regel die Kindheit des unter Schutz stellenden Denkmalpflegers oder Bauhistorikers - wird den Gebäuden Geschichte verboten.
D.h. hier ist der Punkt zu greifen, wo der Kunstwert der alten - und als solche ja auch weiterbestehenden - DP überholt wird durch ein neues Kriterium, den Geschichtswert - die Eigenschaft, unabhängig von den.ästhetischen Qualitäten ein historisches Zeugnis zu sein. Dieses Kriterium ist gegenüber seinen Objekten so gleichgültig, daß es auch Platz hat für die ästhetische Obsession der alten DP. An die Stelle des Urteils aus Kunstsinn tritt damit ein viel einfacheres Auswahlverfahren, der Überblick des Sammlers, der weiß, was er schon hat und was er noch nicht hat.
Diese Sammlermentalität beherrscht, analog zum Überblickswissen der Denkmaltopographie, weite Teile der Pflegelandschaft. Allenthalben kann man Denkmalpfleger vorrechnen hören, daß dieses und jenes Gebäude erhalten werden müsse, weil es dieser oder jener Eigenschaft wegen das einzige erhaltene sei. Die konkreten Qualitäten oder Nichtqualitäten des Gegenstands werden ersetzt durch das blinde Kriterium einer möglichst vollständigen Archivierung.
Hat die DP aber tatsächlich einen Auftrag, in solcher Weise Geschichte zu sammeln? Ist es überhaupt sinnvoll, eine Stadt als Archiv und historisches Museum zu betrachten, also den fehlenden Geschichtsbezug der Bewohner und ihre alleinige Ansprechbarkeit als Konsumenten vorgekauter Stadterlebnisse bereits vorauszusetzen? Jedenfalls bedeutet eine solche DP gleichermaßen die Entwertung von Geschichte wie Gegenständen.
Wenn es um den historischen Dokumentenwert geht, muß man nur lesen und glauben, warum man laut DP dieses oder jenes Gebäude - Fabrik, Bahnhof, Viehhalle, Siedlung, Tankstelle usw. - für wichtig halten soll. Man kann also die Augen ruhig zumachen. Historischer Wert dieser Art ist nicht, oder nur für den Kundigen, sichtbar.
Oft nicht einmal für diesen. So kam es in Berlin beispielsweise zu der Absurdität, daß unter enormen privaten und öffentlichen Folgekosten - jede Extraanstrengung eines Investors muß mit stadtstrukturellen Zugeständnissen wie erhöhter GFZ bezahlt werden - das älteste erhaltene Stahlskelett unter Schutz gestellt wurde - erst stand es, nach erfolgtem Abriß des Gebäudes, das es getragen hatte, sinnlos in seiner vollen Dürftigkeit und Sinnlosigkeit da, danach verschwand es spurenlos im Neubau.
4 Überforderung "Städtebauliche Denkmalpflege"
Spätestens seit C.Sittes "Der Städtebau" hat auch die DP gelernt, daß das Einzeldenkmal nichts ist ohne seine ihm entsprechende Umgebung. Ab 1900 war die DP zudem mit der Konkurrenz des Heimatschutzes konfrontiert, der Landschafts-, Dorf- und Stadtbilder zu schützen suchte.
Schultze-Naumburg machte in den "Kulturarbeiten" auf Kleindenkmäler und die überragende Bedeutung des Bauensembles aufmerksam. Brinckmann propagierte das Stadtkunstwerk der aus einem Guß geplanten barocken Stadtgründungen, Wolf dagegen die kleine deutsche Stadt auf mittelalterlichem Grundriß.
Alles das ist inzwischen in Kategorien der DP umgeschlagen. Das kollektive Erschrecken nach den Sanierungsfeldzügen der sechziger Jahre machte es möglich, Ensembleschutz und Umgebungsschutz in den Denkmalgesetzen zu verankern. Das Beispiel Bologna und die koordinierten Anstrengungen von UNESCO und ICOMOS.brachten schließlich in den achtziger Jahren die Kategorie des Flächendenkmals.
Die neue Bereichs-DP umfaßt:
1) Das Flächendenkmal: Das Flächendenkmal - Beispiele: Potsdam, Görlitz, Stralsund - ist die Ausnahme, erfunden, um über Jahrhunderte gewachsene, über Krieg und Sanierung der sechziger Jahre hinweggerettete Stadtkerne nicht mit den ganz anderen Effizienzen und Flächenvorstellungen unserer Zeit zu zerstören. Verschärfend nur noch die Aufnahme in die Weltkulturerbe-Liste der UNESCO.
Das darin herrschend werdende administrative Flächendenken schwächt aber zwangsläufig, solange man die Ausweisung nicht mit einer effizienten Veränderungssperre koppeln kann, die Durchschlagskraft im einzelnen. Der DS regrediert also angesichts des weiterbestehenden wirtschaftlichen Veränderungsdrucks auf das Niveau von Gestaltungssatzungen, was ganz offensichtlich mit ihrem historischen Auftrag nichts mehr zu tun hat.
2) Ensembles: Der klassische Fall der Bereichs-DP, der kompakte städtische, vorstädtische oder dörfliche Einheiten mit gewachsenen heterogenen Beständen umgreift. Hierzu dürfte es, vor allem, wenn es sich um historische Altstadtbereiche handelt, keine Alternative geben. Trotzdem steht das Instrument in direktem Widerspruch zu dem, was es schützen soll: die hochindividuell zusammengesetzte Mannigfaltigkeit gewachsener Stadtbereiche. Der Ensemble-Begriff kollektiviert, vervolksgemeinschaftet. D.h. er verschmilzt historische Diversität zu einem widerspruchsfreien Bild, unterdrückt also genau jene Individualität - und das heißt: jene historische Abfolge individuell ausgeübter Baurechte -, auf der die Schönheit des Zusammenhangs beruht.
3) Städtebauliche Anlagen: Der auf die gewachsenen Bestände historischer Stadtkerne gemünzte Ensemblebegriff ist gleichzeitig im Rahmen städtebaulicher Denkmalpflege aber auch auf die Siedlungen der Moderne übertragen worden. Eine Perversion: Gemeint war ursprünglich, schwierig genug, das durch gleichen Maßstab vermittelte Nebeneinander unabhängiger, über Jahrhunderte angewachsener Baubestände. Angewandt auf die Moderne, hat man umgekehrt einen in wenigen Monaten erstellten Siedlungskomplex aus einem Guß. So naheliegend es dann ist, nicht einzelne Gebäude unter Schutz zu stellen, die untereinander austauschbar sind, sondern die Gesamtkomposition, so steht dann das am ersten unter Schutz, was das ästhetisch Dünnste und Schwächste an der Sache ist: der triviale Schematismus der Zeilen und des Abstandsgrüns.
4) Der geschützte Baubereich: Hier verläßt die DP ganz ihre eigene Methodik und wird offen Heimatschutz, d.h. es geht nicht um Objekterhaltung, sondern um eine festgeschriebene Gestaltungsqualität, die vor allem der Abwehr sprengender Neubauten, störender Reklame, unpassender Straßenmöbel usw. gilt. Früher nannte man das Stadtbildpflege. Mit DP hat das nichts zu tun, und so sollte die Kategorie, auch wenn sie in einzelnen DS-Gesetzen eingeräumt wird, von der DP auch entweder nicht benutzt oder an andere Träger abgegeben werden.
5 DS vs. Stadttechnik.Das Problem ist alt: Im 19. Jahrhundert wurden unendliche Mengen kostbarster Bausubstanz abgerissen, um Straßen zu verbreitern oder neu durchzubrechen. Daß das Berliner Stadtschloß für eine funktionierende Ost-West-Straße abgerissen werden müsse, war unter Planern und Ideologen der Moderne in den zwanziger Jahren ausgemachte Sache.
Auch das Abbrechen und ortsgleiche oder versetzte Wiederaufbauen hat ältere Vorbilder. 1935 z.B. ließ der Berliner Magistrat das Ephraim-Palais am Molkenmarkt zugunsten der Straßenverbreiterung abreißen und versprach, es versetzt wieder aufzubauen.
Seit den sechziger Jahren wurde aus Einzelfällen aber System. Das Anwachsen der Denkmalmasse und die Erweiterung des Blickwinkels auf ganze historische Altstadtkerne in den 70er Jahren traf nämlich auf die genau entsprechende Parallelbewegung: stadtübergreifende Verkehrs- und Versorgungssysteme. Diese Systembildung war nur die primäre und ungleich stärkere.
Einzeldenkmal und Stadtzusammenhang mögen seitdem unberührt sein, zugleich sind sie aber oft nur noch museale Exponate auf einer stadttechnischen Betonplatte.
Prominente Beispiele der 70er Jahre:
- Fußgängerebenen unter der Hauptwache in Frankfurt
- Straßentunnel unter dem Palais Prinz Carl in München.
Viele städtische Plätze sind nur noch Attrappen über Tiefgaragen, z.B.:
- der Marktplatz in Mannheim
- der Markt/Maxplatz in Bamberg
- der Friedrichsplatz in Kassel.
Die Untertunnelung hat längst auch auf den Umgang mit dem Einzeldenkmal abgefärbt. Vielerorts wird die Integrität des Denkmals nur dadurch bewahrt, daß alle die neuen technischen Einrichtungen und Raumbedarfe, die in das Denkmal nicht hineinpassen, unterirdisch untergebracht werden.
In allen drei Fällen: wechselseitige Unverträglichkeit von industrieller Stadt und Denkmal.
6 Liquidatorische Kompromisse: Schutz als Zerstörung
Aus der herrschenden gesellschaftlichen Ambivalenz, zu gleicher Zeit Rückbindung an die Vergangenheit und ungebremstes wirtschaftliches Wachstum haben zu wollen, erwächst zwingend die Gleichzeitigkeit und das Ineinander von DS und Denkmalzerstörung.
Man kann also in den zurückliegenden Jahrzehnten das gleichzeitige quantitative Anwachsen von Schutz- wie Zerstörungsmaßnahmen beobachten. Je größer der wirtschaftliche Druck, desto dichter liegt beides zusammen. Je mehr zerstört wird, desto fetischistischer aber auch das Erhalten. Innerstädtische Rendite und wirkliche Erhaltung eines Baudenkmals schließen sich aus, und es ist bislang kein Instrument in Sicht, das die Erhaltung auch unter Druck garantieren oder erleichtern könnte..Spielarten des Ineinander von Schutz und Zerstörung:
1) am Einzeldenkmal
- proportionslose oder durch Veränderung des Typus den Grund der Unterschutzstellung vernichtende Aufstockung
- Ein- und Umbauen in einer Weise, daß das Baudenkmal erdrückt, oder unauffindbar, oder zu einer Ansteckbrosche am Neubaukomplex wird
- Teilabriß im Austausch gegen Ausgleichsmaßnahmen
- Erhaltung von Einzelteilen: üblicherweise der Fassade, die völlig neu hinterbaut wird, in anderen Fällen des Treppenhauses
- Abriß und Neubau mit ausgehandelten Ähnlichkeiten.
2) am Denkmalbereich
- die Addition von geschützten Gebäuden mit maximiertem heutigem Ausbau erzeugt eine Kulissenstadt
- die Anpassungen und Nachahmungen im historischen Bereich wachsen den echten Denkmälern über den Kopf und werden zum eigentlich Wahrgenommenen, das original Erhaltene wird im Grunde das unechte.
Der städtebauliche DS bildet darüberhinaus den konzeptionellen Rahmen für die Erscheinungen unter 1).
Was soll man erhalten? Warum soll man es erhalten?
Ein großer Teil der Unstimmigkeiten heutiger DP ist nur angehbar, wenn man den Standpunkt wechselt: statt staatlicher Kompetenz Verantwortlichkeit der Gesellschaft für ihre Kultur. Die beiden Fragen: nach dem was und nach dem warum, zielen auf die dafür entscheidenden Kernpunkte des DS. Die Frage, was man erhalten will, fragt nach der bewegenden Evidenz der Denkmäler; die Frage, warum bzw. für wen man erhält, fragt nach den Beweggründen derer, auf die sich die Erhaltung stützen können soll.
Erhaltung ohne DS
Eindeutig besteht ein Wechselverhältnis zwischen Auswahlkriterien und Erhaltungsgründen. Je weniger man erhält, desto genauer weiß man warum, und umgekehrt: je mehr man erhält, desto weniger weiß man, warum, desto mehr werden Gründe durch Vorschriften, Gesetze, Routinen, Berufsinteressen ersetzt.
Natürlich sind wichtige Gebäude auch erhalten worden, als man noch keine DP hatte. Unter Verhältnissen, wo nicht einfach alles stehen blieb aus Mangel an wirtschaftlicher Dynamik, sondern durchaus unterschieden wurde, waren es kollektive Überzeugungen hinsichtlich des unvergleichlichen Wertes bestimmter Gebäude, die es undenkbar machten, sie abzureißen. Dazu ist mehrerlei nötig: Eine Gesellschaft, die zu einheitlicher Willensbildung fähig ist, ein gewisses vor- und zurückblickendes Geschichtsbewußtsein, das erreichen eines ausgereiften ästhetischen Niveaus und eine Größendimension, die nicht überboten werden muß, sondern als endgültig akzeptiert werden kann.
Die Interessenten
Wenn man vorhat, am Trägersystem der DP zu rütteln, muß man von der einfachsten Frage ausgehen: für wen. Nichts sollte aus formalen oder fachlichen Gründen erhalten werden, wenn nicht begründbar ist, für wen und mit wem man es erhält. Darin steckt dann auch das warum, und im warum steckt das was.
Anders gesagt: Es ist nicht von einer abstrakten Erhaltungsforderung auszugehen, sondern von den Affekten derer, die etwas erhalten sollen, indem sie dafür zahlen und sich dafür engagieren.
Es gibt von daher also nur den einen Erhaltungsgrund, daß es eine Mehrheit der Bürger sich nicht vorstellen kann, ein Bauwerk, daß zu ihrer Stadt oder Region gehört, gehe für immer verloren. Hart gesagt, heißt das: was nicht geliebt, wird von ihnen nicht erhalten werden.
Zweifellos müssen auch Dinge erhalten werden, die man nicht liebt. Z.B. KZ-Bauten. Aber hier handelt es sich um Geschichtsdenkmäler, bei denen die Baugestalt gleichgültig ist und nur auf deren materieller und lokaler.Identität zu bestehen ist. Entweder finden sich genug Leute, die sich dafür engagieren, weil ihnen historisches Gedächtnis wichtig ist, oder das Geschichtsdenkmal bleibt Staats- bzw. Kommunalaufgabe.
Die Denkmäler sind nicht gleich
Die offizielle DP weigert sich, eine Abstufung vorzunehmen, weil klar ist, daß damit das ganze System in Frage gestellt wird. Wenn man aber das Schwergewicht der Pflege auf die Seite der Bürgergesellschaft verlagern will, dann muß man sich mit den Präferenzen der Bürger auseinandersetzen. Diese kann man nicht unendlich beschulen. Sie werden auch noch nach einer jeden Bildungsoffensive bestimmte Denkmäler wichtiger finden und daher lieber erhalten und pflegen als andere. Dabei kommt es notwendigerweise zu Widersprüchlichen zwischen fachlich-objektivierenden und subjektiv-erlebnisbezogenen Urteilen.
Ich skizziere das Konfliktfeld ungleicher und ungleich beurteilter Denkmale im folgenden grob und rücksichtslos folgendermaßen:
1) Erlebnisqualität/Schönheit
Je älter, desto unmittelbarer, weniger intellektuell vermittelt, die Wirkung. Je jünger, desto geringer die emotionale Tiefe, desto weniger nachhaltig die Wirkung. Diese aussage wird heftig bestritten, weil sie dem Anspruch der Gegenwart zuwiderläuft, die gleichen Möglichkeiten zu besitzen wie vergangene Zeiten. Aber sie entspricht der eigenen innersten Erfahrung und der historischen Logik. Man kann nicht die perfektesten, millionenfach alles und jedes reproduzierende Medien besitzen und zugleich erwarten, daß man etwas macht, was an Unmittelbarkeit mit den Zeiten vor Erfindung des Buchdrucks konkurrieren kann. Es gibt nicht nur eine physikalische, sondern auch eine ästhetische Entropie.
Folglich prämieren wir ältere Denkmäler, nicht einfach, weil sie älter, sondern erst einmal, weil sie unmittelbarer sind. Vorindustrielle Denkmäler sind nicht nur älter, sondern sie sind vor allem intensiver. Wir antworten auf sie komplexer, sozusagen ganzheitlicher, nicht nur mit dem Kopf oder den Augen, sondern mit dem ganzen Körper, und zwar desto mehr, je älter sie sind. Eben das ist aber der reale Inhalt der landläufigen Aussage, sie seien schöner.
2) Nutzungsart/Gesellschaftlichkeit
Die DP macht keinen Unterschied zwischen Kirche, Schlachthof oder Zechenanlage. Abgesehen, daß Kulturgruppen, Designbüros usw. gerne in gut umgenutzte industrielle Bauten gehen, vorausgesetzt, sie kommen noch aus der Backstein-Ära, gibt es natürlich wesentlich größere Neigung, ein Wohnhaus als Denkmal zu behandeln als eine Fabrik. Vor dem Wohnhaus wird aber zu jeder Zeit das adlige Gebäude - Palais, Schloß, Burg usw. - rangieren, und vor diesem die Kirche.
An der Nutzungsart hängt das mitgeführte Ausmaß an Gesellschaftlichkeit. Eine Kirche steht einem allein schon deshalb näher, weil sie der sozusagen kollektivste Raum ist, den es gibt. Eine Fabrik steht uns am fernsten, weil das besondere Kapitalinteresse, das die Fabrik ins Erscheinen gebracht hat, einem herzlich gleichgültig ist..Die Präferenzen bilden sich ohnehin für jeden, der sehen will, in den jeweiligen Umnutzungsverhältnissen ab: Kirchengebäuden das geringste Maß an Veränderung, Fabriken das größte abverlangt, ohne daß darüber groß diskutiert werden muß.
3) Alter/historische Anmutung
Alter wird prämiert. Auch in Abwesenheit besonderer ästhetischer Qualitäten wird das Argument meist aber auch durch entsprechende Anmutungen gedeckt - je älter die Bausubstanz, desto größer der Spurenreichtum, desto sichtbarer und fühlbarer die in Material und Raumverhältnisse eingeschriebene Zeit. Wenn etwas bloß alt ist und sonst nichts, wird es nur Fachleute interessieren.
Grundsätzlich beanspruchen Denkmäler aber ein desto breiteres Interesse, je älter sie sind, d.h. je mehr kollektive Vergangenheit sie darstellen. Je neuer dagegen die Denkmäler, desto mehr muß man mit der Fragmentierung der Interessenten rechnen. Schul- oder Krankenhausbauten aus der Zeit um 1900 interessieren als Denkmäler nur Spezialisten: Bauhistoriker und Architekten bzw. Schul- und Krankenhaushistoriker, usw. Erst recht gilt das für Siedlungen der zwanziger Jahre und überhaupt die Bauten des Neuen Bauens, für Kinos, Garagen, Fabriken der fünfziger Jahre, usw.
Schönheit als Denkmalkern
Es gibt kein unmittelbareres Maß für Denkmalwert als die Schönheit. Die heutige DP fühlt sich in dem Maße wissenschaftlich, wie sie das Wort schön aus ihrem Denk- und Sprachgebrauch heraushält. Aber das ist eine unnötige Vorsicht. Die DP ist dabei nicht wissenschaftlich und nicht demokratisch geworden, sondern nur steuerlos, ein Lumpensammler.
Die wirkliche, d.h. auf Kenntnissen und Liebe zum Denkmal aufbauende praktische DP ist keine Wissenschaft, sondern eine beneidenswerte Praxis, die Dinge erhält, ohne die wir ärmer würden und die Welt kälter wäre. DP ist dann gut, wenn sie nicht alles anders machen will als vergangen Zeiten, sondern sich als Methodisierung selbstverständlicher Erhaltungswünsche begreift: daß man das, was man schön findet, solange erhält, wie es sinnvoll und vertretbar ist.
Emanzipation der Geschichte Es gibt Schutzfälle, die die DP bislang auf sich bezieht, die aber zum Vermeiden von Mißverständnissen ausgegliedert werden sollten.
1) Alte Bausubstanz
Eine ganze Kategorie von Bauten bleibt auch bei extensivster Auslegung der DP außerhalb des Zugriffs der DP: die nicht denkmalfähigen Altbauten. Insbesondere wird das dort fühlbar, wo der stärkste ökonomische Druck herrscht, in den Stadtzentren. Gebäude unterhalb der Denkmalgrenze verschwinden einfach. Auch der städtebauliche Denkmalschutz, z.B. der geschützte Baubereich, nützt da nichts.
Wenn genug Altbausubstanz da ist, gibt es kein Problem. In den meisten deutschen Großstädten ist aber bereits durch Krieg und Abrisse der sechziger Jahre in den Zentren der Bestand an Altbauten so ausgedünnt,.daß mit den nicht geschützten und durch DS auch nicht schützbaren Bauten - in der Regel 19. Jahrhundert - überhaupt die Baugeschichte aus dem Stadtkern verschwindet.
In diesem Fall, wo der DS sowieso nicht zuständig ist, fehlt ein eigenes Instrument, das eine bestimmte Mindestquantität an Altbau sichert. Diese Aufgabe, dieses Quantum zu sichern, beträfe nicht die Denkmalbehörde, sondern die normale Bauaufsicht.
2) Geschichtsorte
Geschichte hängt nicht an Gebäude-, sondern an Ortsidentität. Die Erhaltung der Parzelle ist wichtiger als die Erhaltung des Originalgebäudes, wenn dieses nicht als solches denkmalwürdig ist. Ich will wissen, wo Hegel gelebt hat, nicht, wie sein Hausflur aussah.
Die bislang bei der DP übliche Vermischung von Kunstwert und Geschichtswert funktioniert vor allem nicht bei modernen und NS-Bauten.
3) Reproduktionen
Die Reproduktion bereits abgerissener Bauwerke fällt von vornherein nicht in den Bereich der DP, sondern betrifft den Umgang einer Gesellschaft mit ihren historischen Symbolen und den sozialen bedarf an historischer Materialität. Die DP hat dazu weder Ja noch Nein zu sagen..
Exkurs: Staat, Baurecht, Ästhetik - ein bürgerrechtlicher Nachholbedarf
a Ästhetik als letztes Reservat des Obrigkeitsstaates
Die Moderne ist das ästhetische Korrelat der Diktatur. Unter dem Vorwand, man müsse schmutzigen Bauspekulaten das Handwerk legen, ist es den Planern und Architekten der Moderne gelungen, eine weitgehende Entliberalisierung des Baurechts durchzusetzen. Der Staat bestimmt in Auftrag des Allgemeinwohls, was und wie zu bauen ist, die Individiduen Das Baurecht des 19.Jahrhunderts war dem gegenüber ausgesprochen liberal. Der staat legte die Fluchtlinie fest und unterschiedf damit zwischen öffentlichem und privatem Raum. Er griff ästhetisch relativ wenig in die Rechte der privaten Bauherren ein.
Die gewaltige, bis heute anhaltende Polemik gegen die angeblich menschenverachtende Tätigkeit von Stadtentwicklern wie Hobrecht hat keinen anderen Hintergrund als den, die liberale Trennung von öffentlichen und privaten Zuständigkeiten aufztuheben und diegesamte Stadt dem eigenen - natürlich nicht einfach modernen, sondern der Ästhetik der Moderne verpflichteten - Bauwillen zu unterwerfen.
Damit verschwindet die Unterscheidung von staatlicher Kompetenz und individuellem Architekturgeschmack, der Staat wird zum Exekutor der politisch-ästhetischen Grundsätze seiner Fachleute.
1) Städtebaulicher Ideenwettbewerb
Im Städtebaulichen Ideenwettbewerb bedient sich eine Behörde des Instruments Wettbewerb nicht, um Anregungen zu sammeln, sondern um einen einzigen der eingereichten Vorschläge als Lösung zu installieren. Die Bewerber konkurrieren in erster Linie ästhetisch, nicht funktional, weil auch die Juries nach ästhetischen und nicht nach funktionalen Kriterien urteilen.
Die Behörde dekretiert als nicht Mindestanforderungen, die im übrigen den Bauherren freie Hand lassen, sondern ein Bild davon, wie es aussehen soll. Die Herkunft des Verfahrens aus dem Absolutismus ist nicht zu übersehen.
Im weiteren procedere werden die staatlichen Machtmittel, im wesentlichen der Bebauungsplan, also nicht etwa eingesetzt, um Lebensqualität zu garantieren, sondern um die Bauherren zum Einhalten des "Masterplans" -ein Instrument, das es bezeichnenderweise im deutschen Baurecht gar nicht gibt - zu zwingen. Wer die Praxis kennt, weiß: Man bekommt nie, wie behauptet wird, beides, sondern die Mittel reichen zur Durchsetzung immer nur des einen oder des anderen.
2) Bebauungsplan.Der übliche Bebauungsplan ist bis oben bepackt mit ästhetischen Vorschriften, die mit dem eigentlichen Baurecht nichts zu tun haben, weil sie weder Gefahren abwehren noch ein öffentliches Interesse durchsetzen - es sei denn, man verwechsle die städtebaulichen Vorstellung der Baubeamten und der von ihnen geförderten Architekturbüros mit dem Interesse des Gesetzgebers und der Allgemeinheit. Von der Rechtskonstruktion her kann es nicht Aufgabe öffentlichen Handelns sein, einen bestimmten Architekturgeschmack durchzusetzen. Ästhetik und Gesetz - und das ist der Bebauungsplan - vertragen sich unter demokratischen Verhältnissen nicht mehr.
Die Berliner Praxis geht hier besonders weit: Wenn erst einmal ein Leitbild entwickelt ist, wird es in Manier absolutistischer Fürsten durch Bebauungspläne verbindlich gemacht. Wer bauen will, muß Regeln einhalten, die, so willkürlich und unter Fachleuten anfechtbar sie zustandegekommen sind, die nicht mehr diskutiert werden dürfen. Die Bebauungspläne für den Leipziger und den Alexanderplatz sind dafür extreme Beispiele.
3) Gestaltungssatzungen
Gestaltungssatzungen kommen unmittelbar aus der Praxis des Absolutismus her, die Zuweisung einer Parzelle und die Stellung von Baumaterialien mit Auflagen für Geschossigkeit und Fassadendesign zu verknüpfen - eben dieses Verknüpfen macht den Oberbaurat der preußischen Verwaltung aus, dessen bis zur Selbstzerstörung getriebenes Beispiel Schinkel war, der keinen Entwurf sehen konnte, ohne ihn zu verbessern.
Moderne Gestltungssatzungen verknüpfen sich denn auch mit Vorliebe mit städtebaulichen anlagen in der Nachfolge des Absolutismus, von den friderizianischen Kolnistendörfern zu den Siedlungen der 20er Jahre. Es wird den Nutzern bzw. Besitzern systematisch gerade diejenigen Möglichkeiten verstellt, die sie als Individuen angesichts der Tatdsache, daß die anlage ohne sie gebaut wurde, noch haben: zwecks Aneignung an der Fassade zu ändern, beim Anstrich, an Fenstern, Klingelknöpfen, Briefkästen usw.
4) Denkmalpflege
Zieht man die Herkunft der DP aus den Bauverwaltungen der Kleinstaates des Deutschen Bundes in Betracht, erweist sich auch die DP als Erbe der ästhetischen Kompetenz des Absolutismus. Die bereits weiter oben gekennzeichnete Einwanderung der DP in den Bereich der privaten Bauten wäre, wie schon angedeutet, ohne die aus dem Absolutismus nachhängenden Ansätze ästhetischer Eingriffe und Regulierungsgewohnheiten im formalen Baurecht gar nicht möglich gewesen.
Dies war möglich, weil es sich im Baurecht zwar dem rechtlichen Anspruch nach um formale Bestimmungen handelt, Baubeamte aber immer auch ästhetische Absichten hatten und diese auch in das Baurecht einzubringen wußten. So ist das preußische Fluchtliniengesetz von 1875 nicht nur ein.Gesetz über die Grenzen zwischen öffentlichem und privatem Baurecht, sondern transportiert wider Wissen auch ein ästhetisches Programm, das aus der Staatsästhetik des 17. und 18. Jahrhunderts herkommt.
Obwohl das Baurecht mit formalen Bestimmungen arbeitet, waren die Baubeamten, die die materiale Seite beitrugen, natürlich zu jeder Zeit auch Ästheten und verfolgten das staatsästhetische Ziel einer Vereinheitlichung des Stadtbildes und der öffentlich sichtbaren Fassaden. Bereits das Preußische Landrecht von 1791 kannte das Verbot der Verschandelung öffentlicher Plätze. Die Bestimmungen der kommunalen Bauordnungen erlaubten Zugriffe des Baubeamten nicht nur auf Festigkeit und Material, sondern auch auf Verletzungen der Regelmäßigkeit und zunehmend auch auf stilistische Entgleisungen - zahllos sind z.B. in den Bauakten des späten 19. Jahrhunderts die Durchstreichungen bei Türmchen, Zinnen und anderem wuchernden Dekor der Nachgründerzeit.
Über das Kriterium der öffentlichen Sichtbarkeit waren also dem denkmalpflegerischen Zugriff bereits Ansatzpunkte ästhetisch wertender Normierung gegeben. Einen gewissen Zugang enthielt auch das allgemeine Instandhaltungsgebot. Kurz, es gab im staatlichen und kommunalen Baurecht eine Routine und ein Instrumentarium zur Regulierung privater Bauwünsche, auf das imitativ der DS aufgesattelt werden konnte.
Erst nachdem aber die Moderne eine für Baubeamte des 19. Jahrhunderts noch ganz undenkbare Ermächtigung ästhetischen Verfügens in die Hände der Bauverwaltungen gelegt hatte, konnte im Schatten dieser Ermächtigung auch die DP nur zu ihrer uns heute selbstverständlichen Größe anwachsen. Wer die jämmerliche DP der 50er Jahre noch erlebt hat, weiß, wie jung diese neue Denkmalgerechtigkeit ist.
Die heutige Bereichs-DP beruht zwar auf alten Wünschen, ist aber die genaueste denkmalpflegerische Umfunktionierung der allgemeinen obrigkeitsstaatlichen Kultur des Eingreifens in private Rechte. Staatliche Regelungsfreude und ästhetischer Perfektionismus der Denkmalschützer gehen dabei aber eine an sich illegitime Verbindung ein.
Die Vermischung von staatlichem Handeln und ästhetischen Wertungen ist grundsätzlich für die Ästhetik ungut und für die Demokratie ein Übel. Die Herauslösung aller auf ästhetische/fachliche Verantwortlichkeit angewiesenen Handlungen aus der Behörde ist also ein Gebot der Demokratisierung von Staat und Verwaltung.
b Vom Nutzen der Abwesenheit des Staates
Wenn etwas nicht durch die DP unter Schutz gestellt wird, heißt das keineswegs, daß es problemlos abgerissen werden könne - es heißt nur, daß der Schutz nicht staatlich erfolgt und damit andere Mechanismen gefordert sind. Wenn der DS nur dazu führt, daß die Wirtschaft sich von jeder Rücksichtnahme auf die sie umgebende Kultur entbunden ist, dann wäre der Entzug dieser staatlichen Stellvertretung, der in einem längeren Prozeß auch die Wirtschaft wieder mit ihrer im eigenen Interesse wahrzunehmenden Verantwortung konfrontierte, den zwischenzeitlich.erfolgenden Verlust von Denkmälern, so schmerzlich dieser sein mag, durchaus wert.
Das bedeutet nicht, auf fachliche Kriterien und die Hoffnung ihrer Durchsetzung zu verzichten. Man kann die Verzweiflung der DP über den Untergang ihrer Bilder teilen, man muß sich aber auch den politischen Kosten stellen. Man muß den Schaden sehen, den die Form staatlicher Durchsetzung in Bürgerbewußtsein - manchmal auch Objektbestand -anrichtet.
Der Kampf um die Akzeptierung eines Gebäudes durch die Bewohner eines Stadtviertels, einer Stadt, der betroffenen Region, darf nicht durch staatliche Setzung umgangen werden. Der Staat ist nicht dazu, Erfüllungsgehilfe der asthetischen und politischen Ansprüche von Spezialisten zu sein, wenn diese an der lokalen Bevölkerung oder den lokalpolitischen Spielregeln scheitern.
Wieviel Erhaltung soll sein, wieviel Liberalität soll sein? Es gilt, eine Mitte finden. Menschliche Kosten und Nutzen des Denkmalwesens sind gegeneinander abzuwägen:
Wie wichtig ist Liberalität, und wie wichtig ist Denkmalerhaltung? Natürlich geht es dabei auch um Mentalitätsfragen, um die Logik gegeneinander abgeschotteter Universen: Denken in den Bahnen der DP und des Denkmalliebhabers, das auf Vollständigkeit und Integrität des Denkmalbestandes gerichtet ist und andere Gründe nicht versteht, einerseits, und ein Denken in den Bahnen des von Behördenwillkür Betroffenen, durchaus auch des gutwilligen Bauherren und Architekten, auf die die DP ihre andernorts angesammelten Frustrationen ablädt.
Möglichkeiten einer anderen Trägerschaft
Wieviel Stimmigkeit ist von neuen Lösungen zu fordern? Gerechterweise nur so viel, daß sie signifikant weniger Unsinn produzieren, nicht aber, daß sie rundum praktikabel wären oder in jedem Fall befriedigende Ergebnisse zeitigten.
a D i e E i g e n t ü m e r s e i t e
Gewichtsverlagerungen müssen von der Eigentümerfunktion ausgehen, und versuchen, hier so viel wie möglich an Finanzierung und Supervision anzuknüpfen. Die heutige DP ruht in ihrer Fähigkeit, Denkmäler nicht nur zu dekretieren, sondern die Mehrkosten auch bei den Eigentümern unterbringen zu können, auf zwei Säulen -die erste: daß sich große Teile des Patrimoniums noch in traditioneller Trägerschaft befinden: Kirche und, im weitesten Sinne, Staat, die zweite: daß die Vielzahl privater Eigentümer so unterschiedliche Interessen hat und lokal so gestreut ist, daß sie sich gegen Denkmalauflagen nicht wehrt.
Diese Zweiteilung überdeckt sich ein gutes Stück weit mit dem Unterschied zwischen Einzeldenkmalpflege und städtebaulicher Denkmalpflege: Das unter DS stehende private Einzelgebäude ist überwiegend Teil eines städtebaulichen Ensembles - eines Platzes, eines Straßenzuges, eines Dorfes, einer Siedlung. Umgekehrt besitzen private in der Regel weder Kirchen, noch Rathäuser, Bahnhöfe usw.
1. Der öffentliche Denkmalbestand
Dies ist der weitaus wichtigste Denkmalbestand, was immer man sonst von anonymer Architektur und ästhetischer Gerechtigkeit halten mag. Nicht umsonst bringen die öffentlichen Träger - Staat, Kommunen, Kirchen und andere Religionsgemeinschaften - von Hause aus ein Verhältnis zum DS mit, insofern sie nicht zufällig in den Besitz eines Baudenkmals gekommen sind, sondern mit Errichtung ihrer Gebäude im Grunde von vornherein, aufgrund eines emphatischen Selbstverständnisses und ihres Anspruchs auf öffentliche Sichtbarkeit, die Herstellung eines Denkmals bezweckten.
Sie bauten repräsentative Architektur, in der Regel mit Kunstanspruch. Daraus leitet sich eine gleichsam natürliche Konvergenz von Denkmalanspruch und Unterwerfung unter die staatliche DP her, die Einhaltung des DS ist Teil der übernommenen öffentlich Verpflichtung.
Wie brüchig das System aber ist, zeigt eine ganz einfache Überlegung:
Öffentliche Trägerschaft wird im Augenblick beschleunigt abgebaut. Staat, Kommunen und ehemals öffentliche Gesellschaften wie Post, Telekom, Bahn usw. bringen einen großen Teil ihres Immobilienbesitzes auf den.Markt und ziehen es sogar für die Gebäude des eigenen Bedarfs vor, sie von einem privaten Betreiber zurückzumieten.
Man muß sich nun vorstellen, die Hämorrhagie der beiden großen Kirchen gehe weiter. Im Augenblick sind beispielsweise im Land Brandenburg noch 90% der rund 2000 unter DS stehenden Kirchen in kirchlichem Besitz. Zwei Drittel dieses Bestandes sind Dorfkirchen, die nur noch marginal genutzt werden und wo jede Erhaltungsmaßnahme erkämpft sein will und bereits jetzt schon nur unter Beihilfe von Bürgern, Vereinen, Stiftungen, staatlicher DP möglich ist. Bei den Stadtkirchen ist die Lage weniger prekär, aber nicht völlig anders.
Gesetzt der Fall, die Kirchen kehrten, der Not gehorchend, zu ihren urchristlichen Wurzeln irdischer Armut und Heimatlosigkeit zurück, dann hieße das, daß der wichtigste Denkmalbestand überhaupt in der Luft hinge.
Es ist zugleich der, der sinnvollerweise nicht an Banken, Dienstleister, Immobilienunternehmen etc. verkauft werden könnte, sondern seiner sozialen Funktion entsprechend genutzt werden müßte, um Denkmal zu bleiben. Man kann ihn weder an den Staat noch an Einzelbesitzer loswerden, er muß gesellschaftlich getragen werden. Dahin zeigen alle heutigen Nutzungsbündnisse: Kirche/alte Musik, Schloß/Museum, Scheune/Kino - allzu viele brauchbare Variationen gibt es gar nicht.
Gleichzeitig ist es der Bestand, der am bestem in einem Allgemeininteresse verankert ist und für den am ehesten eine kollektive Finanzierungsbereitschaft zu erwarten ist. Es geht hier nicht um museale Gesichtspunkte, fachwissenschaftzliches Interesse, Bedeutsamkeit als Text in einem universalen, grenzenlos gedachten Archiv der Menschheitsgeschichte, sondern es sind rundum gesellschaftliche Denkmäler - touristisch attraktiv, Brennpunkte historischer Selbstverständigung, Maßstäbe des Schönheitsempfindens, Meilensteine der Kultur, erlebbar, faßbar, brauchbar. An ihnen hängt jede mögliche DP, und wer diese Mitte nicht ernst nimmt, wird mit allen anderen Begründungen scheitern, so einsichtig sie im Diskurs der Fachwissenschaften erscheinen mögen.
Man kommt folglich angesichts der Zentralität dieser Denkmalgruppe um die Konstruktion neuer gesellschaftlicher Träger gar nicht herum. Neue Träger werden aber auch eigene Forderungen stellen. Die Übernahme der Trägerschaft setzt nicht nur Verhandlungen hinsichtlich des Transfers von Kosten voraus. Das mindeste, was man als Gegenleistung erwarten muß, ist, daß an die neuen Träger, die nicht nur als Eigentümervertretung, sondern zugleich als Nachfolger der Öffentlichkeitsfunktion eintreten, auch entsprechende Rechte abgetreten werden.
2. Die privaten Eigentümer
Grundsätzlich wird man zwei Typen unterscheiden müssen, die sozusagen die jeweiligen Endpunkte einer Skala darstellen, während dazwischen alle denkbaren Mischformen möglich sind:
A. Investoren, Entwickler, Betriebe usw..Das Verhältnis der Immobilienwirtschaft zum Denkmalbestand ist in der Tat schizophren und bedarf weniger eines zur Zeit propagierten "Denkmalmanagement" als der energischen Rückkopplung mit den Interessen der Akteure.
Zwei typische Situationen: DS als Kostenfaktor und als Imagefaktor - das Denkmal als Hemmschuh, und das Denkmal als Voraussetzung der Investition. Ebenso oft, wie DS als Verhinderer beklagt wird, ist das Denkmal, z.B. bei Umnutzung gut gelegener und hervorragend gebauter Stockwerkfabriken, Voraussetzung, und oft hat man beides, Abhängigkeit und Klage, beim selben Objekt. Anders gesagt, Kostenfaktor und Imagefaktor sind nur zwei unterschiedliche Parameter der gleichen Situation. Entsprechend muß man sich dazu verhalten: das Renditegeld der Anleger ist genau das Geld für die Konservierung des Denkmals.
Mitleid mit klagenden Investoren oder Entwicklern ist nicht angebracht, und wenn irgend jemand sich vor zu weit gehenden Detailvorstellungen der DP zu schützen weiß, dann sie.
Wohl aber fehlt es meist an Intelligenz, damit Denkmal und Investition gut aneinander vorbeikommen. Hier ist in der Tat der Ort des Denkmalmanagement. D.h., es muß, ob staatlich oder anders organisiert, eine Beratungsfunktion geben, die von beidem, dem Denkmal wie den Bedingungen eines Immolienfonds, etwas versteht.
B. Einzelbesitzer/Einzelnutzer
Diese privaten Eigentümer haben, anders als öffentliche Eigentümer, kein Denkmal gebaut, sondern ein Gebäude gekauft oder geerbt, das, oft eher gegen ihren Willen, unter DS steht. Auch der umgekehrte Fall ist möglich, aber nicht als Normalfall vorauszusetzen.
Man kann gleichzeitig davon ausgehen, daß es sich in der Regel um Denkmäler zweiter Ordnung handelt: anonyme Architektur, Teile eines Ensembles, Abwandlungen eines stadtbildprägenden Typus usw. Es ist ein völlig unstatthaftes Argument der DP, wenn sie die Namen irgendwelcher Bauunternehmer des 19. Jahrhunderts aus den Akten polkt und sie in den Denkmallisten als Autoren benennt, gleichsam um die Dutzendware Mietshaus durch einen angeblichen Architektennamen zu adeln.
Es ist also von vornherein zu fragen, ob nicht der private Eigentümer von vornherein von staatlichen Zwangsmaßnahmen ausgenommen werden könnten. Das Instrument der Denkmaltopographie würde dann überhaupt erst seinen eigentlichen Wert gewinnen: unter dem Eigentümern Geschichtsbewußtsein und Stolz auf das Erbe zu erzeugen und sie für eine Erhaltung des Denkmalwürdigen aus eigenem Antrieb zu bewegen.
In jedem Fall stellt sich, wenn man die Listen und Erkundungsgänge der Denkmalschützer sieht, die Frage nach den Grenzen des Hausrechts. Wie weit darf die DP ins Haus hinein? Wo sollte das öffentliche Interesse an historischen Treppengeländern, Balken, Konsolen usw. seine Grenze finden?
Davon auszunehmen wären etwa:
1) Gebäude ab einer auszuhandelnden Grenze, z.B. alle vor 1700, oder zumindest vor 1840, also vor Beginn der Industrialisierung, entstandenen Bauten;.2) Gebäude in Privatbesitz mit öffentlichem Zweck, z.B. ehemalige Synagogen;
3) seltene typologische Formen, technische Mittel und Materialanwendungen, handwerkliche Werkstätten, Stallungen etc. Damit wäre die überwiegende Masse außerhalb des Rasters.
Gleichzeitig wäre für diese Bestände die Finanzierung von Erhaltungsmaßnahmen rein privat zu klären, während die allein schon durch ihr Alter ausgezeichneten Gebäude ohnehin interessant genug sind, um staatliche oder sonstige Gelder anzuziehen, zumal die dann fälligen Bauforschungen ohnehin nicht privat finanziert werden können.
3. Stiftungseigentum
Alle Denkmäler, die zwischen diese beiden Fächer fallen, also entweder Großdenkmäler mit öffentlichem Anspruch, die trotzdem in Privatbesitz sind, z.B. Schloß, Burg, Palais; oder Denkmäler, die einerseits Teil eines übergreifenden Zusammenhangs sind, andererseits aber unersetzliche Zeugnisse, z.B. frühester Steinbau- oder Geschoßbauweise, oder nach Entwurf von Schlaun oder Neumann usw., alle diese Fälle sollten einer dritten Eigentumskategorie zugeführt werden können: einem nationalen Stiftungseigentum, das dann auch entsprechende Rechte erhält und relativ souverän über Umstände, Methoden und Reichweite der Pflege verfügt.
b D i e S e i t e d e r S u p e r v i s i o n
1. Dezentrierung
Das Ziel, die DP zu entbehördlichen, sollte nicht so weit gehen, daß man alle staatlichen Hoheitsaufgaben streicht. Die Unterschutzstellung ist vom Staat sowohl vorzunehmen wie auch im Ernstfall durchzusetzen. Daß diese Funktion beim Staat nicht besonders gut aufgehoben ist, zeigt die Praxis.
Es ist aber keine echte Alternative zu sehen. Der DS braucht die Gesetzesform. Entscheidend ist nur, klar zwischen staatlicher Garantie des Denkmals und fachlicher Strittigkeit der konservatorischen Maßnahmen zu unterscheiden. Das Wie, Wieviel usw. ist nicht vom Staat zu garantieren, sondern innerhalb eines nichtstaatlichen Forums auszuhandeln.
Die Praxis hat auch gezeigt, daß die DP innerhalb der öffentlichen Verwaltung besser bei einer starken wirtschaftsnahen Verwaltung aufgehoben ist wie der Bauverwaltung als bei einer verständnisvollen, aber so schwachen wie wirtschaftsfernen, z.B. der Kulturverwaltung.
Von dieser Prinzipklärung ausgehend, kann man überlegen,
1) ob und wieweit es noch sinnvoll ist, daß der Staat konservatorische Leistungen erbringt;
2) ob die Inventarisierung behördlich erfolgen muß oder nicht viel besser und kompetenter bei den kunst- und bauhistorischen Hochschulinstituten bzw. Lehrstühlen untergebracht wäre;
3) ob nicht die Entscheidung, was ein Denkmal sei und was nicht, einem aus Fachleuten, Politikern/Abgeordneten, Vertretern der Wirtschaft, der.Medien, der Kulturverwaltung usw. zusammengesetzten Denkmalrat übergeben werden sollte;
4) wieweit nicht die Verteilung des staatlichen Betrags, der routinemäßig für DP zur Verfügung gestellt ist, ebenfalls abgegeben werden sollte, und zwar sinnvollerweise an lokale oder regionale Denkmalräte, die näher am Einzelfall dran sind;
5) ob und wieweit die Überwachung, die in der Fläche ohnehin von der behördlichen DP nur ungenügend geleistet wird, nicht an ein Netzwerk von Freiwilligen oder teilzeitlich bezahlten Beauftragten übertragen werden kann.
Als staatliche Leistung bliebe dann nur ein Denkmalsekretariat übrig, das die Landesdenkmalliste führt und an die Bauämter vermittelt, die - so recht und schlecht wie bisher - bei genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen im Falle, daß eingetragene Denkmäler betroffen sind, die Einhaltung prüfen.
2. Viele DP
Es muß das Ziel jeder Änderung des Systems, sein, nicht eine zentralistische Organisation durch eine andere ersetzen, sondern ein Netz aus vielen Organisationen bilden, das Platz bietet für die ganze Unterschiedlichkeit der Denkweisen, die Vielzahl der möglichen Denkmalpflegen, den Reichtum der Situationen, Denkmalfälle und Interessen:
- Föderalismus und Nationalstiftung
- Denkmal- und Ensemble-Pflege
- Groß- und Kleinstadt
- ökonomische Überdruck- und Unterdrucksituationen
- öffentliche und private Denkmäler
- allgemein betreffende und segmentiert betreffende Bauten
- Kunstdenkmäler und Geschichtsdenkmäler
- konservierende und architektonische DP.
Für jede Situation sollte die geeignetste oder die lokal am besten eingespielte Trägerschaft genommen werden. Wo es z.B. eine Ortsbildpflege auf Kommunalverbandsebene gibt, erübrigen sich parallele staatliche Bemühungen um Bereichs-DP von vornherein. Wo Bürgerengagement weder in Zeit noch Geld zu haben ist, muß substitutiv eine öffentliche DP-Instanz erhalten bleiben. Für die Bauten der Moderne kann man auf die vorhandenen Berufs- und Interessenorganisationen zugreifen, z.B. dem Deutschen Werkbund zu einer neuen Aufgabe verhelfen und Architektenkammern sowie Architekten- und Ingenieurvereine für den DS verpflichten.
c d i e S e i t e d e r F i n a n z i e r u n g
Finanzierungsfragen sind nicht Gegenstand dieses Gutachtens. Sie werden hier nur insofern benannt, als sie Teil der behandelten Sache sind.
1) Finanzierung über Steuern.Der Löwenanteil staatlicher Finanzierung von DP läuft nicht über die Denkmaletats der Länder, sondern über Abschreibung. Dias ist die wirtschaftliche Basis der Bereichs-DP, zumal seit den unter dem Minister Töpfer zu ihren Gunsten geänderten Abschreibungsmodalitäten. Dieser Zusammenhang bedarf im Normalfall, wenn man sich die Ergebnisse von Sanierungen ansieht, keiner besonderen fachlichen Betreuung. Das Anrecht auf Geltungmachung der entsprechenden Sonder-Afa kann summarisch über die Ausweisung von Altstadt- und Stadterneuerungsgebieten mit schätzenswerter Bausubstanz seitens der kommunalen Bauverwaltungen gesichert werden.
Sollte es, anstelle des heutigen Subventions- und Abschreibungsdschungels, einmal zu einem vernünftigen und gerechten Steuersystem kommen, so wäre ein vergleichbarer Effekt vermutlich ohne weiteres auch durch Abschläge von der Mehrwertsteuer zu erzielen.
2) direkte staatliche Zuschüsse
Der staatliche Beitrag sinkt ständig, absolut wie prozentual, ist aber unverzichtbar, wenn es überhaupt eine staatliche Rolle innerhalb des Feldes geben soll, als Anstoßfinanzierung, zum Schließen von Finanzierungslücken, wo alle anderen Quellen versagen, usw. Es wird am Ende aber nur so viele Denkmäler geben, wie die Spenden- und Stiftungswilligkeit von Bürgern und Wirtschaftsbetrieben reicht.
3) Eigentümerfinanzierung
s.o. unter a 2.
4) Finanzierung öffentlicher Denkmäler durch Private
Bereits heute läuft kaum eine anspruchsvolle denkmalpflegerische Maßnahme ohne eine komplexe Mischung aus Mitteln der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, Landes- und Bundeszuschüssen, Zustiftungen von Verbänden, lokalen Sparkassen, Banken und sonstigen Wirtschaftsunternehmen, Bürgerinitiativen vom Typ "Freunde der/des...", privaten Spenden und natürlich der Eigenleistung jeweiliger, in der Regel öffentlicher, Eigentümer.
Die DSD ist dabei sicherlich Kern und Ansatzpunkt einer jeden zivilgesellschaftlich orientierten Neukonzeption. Sie leistet bereits heute in hohem Maße die Aufgaben der Finanzbeschaffung, der Vermittlung von Denkmälern an Stifter und künftige Eigentümer/Nutzer/Pfleger, die man von einer Nationalstiftung erwarten kann.
Obwohl die DSD fast alle Illusionen der staatlichen DP teilt, ist sie von ihrer Konstruktion her darauf angewiesen, mit der Liebe der Spender zu bestimmten Bauten zu arbeiten. Sie kann also nicht Denkmäler durchsetzen, die die Leute gar nicht wollen, sondern sie muß überzeugen, begeistern, motivieren. Wenn man sich die landauf landab stützenden Teilfinanzierungen der DSD ansieht, dann ist das genau der Typus von DP, auf den es ankommt: ein DS, der das rettet, dessen Untergang einem das Herz zerreißen würde.
Und was keine Herzen bewegt - wozu sollte es gerettet werden? Es genügt zu wissen, und dokumentiert zu sehen, daß es das gab.