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Eckpunktepapier Grüne Initiative zur Stärkung des Denkmalschutzes (Juli 2001)

Franziska Eichstädt-Bohlig

Antje Vollmer

Eckpunktepapier

Grüne Initiative zur Stärkung des Denkmalschutzes

Juli 2001

Unsere Städte und Dörfer gewinnen ihre Identität ganz wesentlich aus ihrer Geschichte und aus der Pflege ihres baukulturellen Erbes. Es ist die besondere Qualität der europäischen Stadt, dass sie sich immer wieder in der alten Stadt einrichtet, die Bauten der Vergangenheit aneignet und neu nutzbar macht. Mit der denkmalschützerischen Bewahrung und Pflege der Bauten vergangener Epochen werden Herrschafts-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte ebenso wie Baukultur, Bautechnik, handwerkliche und kunstgewerbliche Traditionen exemplarisch erlebbar und begreifbar.

In Zeiten, in denen unsere Gesellschaft ebenso wie unsere Städte und Lebensorte einen immer schnelleren Wandel erfahren, gewinnt die Aufgabe der Bewahrung des baulichen Erbes eine besondere Bedeutung. Der Denkmalschutz braucht darum in neuer Weise Unterstützung und zivilgesellschaftliches Engagement. Bürger und Staat sind in gleicher Weise zu aktivem Handeln aufgefordert.

Grüne Anstöße haben zu einer verstärkten Debatte über die Bedeutung des Denkmalschutz geführt. Mit diesem Positionspapier will die grüne Bundestagsfraktion das bürgerschaftliche und das öffentliche Engagement für den Denkmalschutz stärken und einen Impuls für eine vertiefte Standortbestimmung geben. Die Auswirkungen der sich verändernden wirtschaftlichen und städtebaulichen Bedingungen auf den Umgang mit Baudenkmalen müssen durchdacht werden. Die knappen öffentlichen Kassen zwingen dazu, sich dem Problem der Finanzierung von Denkmalschutzinvestitionen neu zu stellen. Die Auswahlkriterien müssen transparenter werden und die Beziehung zwischen Staat und Bürger, - konkret zwischen Denkmalbehörde und Eigentümer - muß kooperativ und demokratisch gestaltet werden.

Wir wollen keinen Eingriff in die Länderhoheit. Wir wollen auch nicht den Staat aus seiner Verantwortung für den Denkmalschutz entlassen. Wir möchten aber, dass mit dieser Initiative auf der Bundesebene ebenso wie in den Ländern und Kommunen der Diskussion um die Zukunft unseres baukulturellen Erbes neue Impulse gegeben werden. Hierzu wollen wir eine parlamentarische Anhörung initiieren.

Um eine sachbezogene Diskussion über einen zeitgemäßen Denkmalschutz zu verbreitern und auf eine solide Grundlage zu stellen, schlagen wir eine bundesweite Erhebung über eine Stärke-/Schwächen-Analyse von Gesetz und Organisation, Kommunikationsstrukturen und wirtschaftlichen Aspekten von Denkmalschutz und Denkmalpflege in den einzelnen Bundesländern vor.

I Erfolge und Probleme des Denkmalschutzes

Der bauliche Denkmalschutz ist in den vergangenen Jahrzehnten zu einem Herzstück unserer Baukultur geworden. Insbesondere seit der Einführung der Städtebauförderung 1972 sind zahlreiche öffentliche und private Bauwerke in unseren Städten unter Denkmalschutz gestellt und mit öffentlicher Förderung erneuert worden. Viele historisch wertvolle Stadtkerne sind gerettet und einer neuen Zukunft zugeführt worden, ebenso wie viele Bauten des ländlichen und bäuerlichen Kulturerbes im Rahmen der Dorferneuerung saniert wurden. Durch vielfältiges öffentliches und privates Engagement hat der Denkmalschutz in den letzten 20 Jahren eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz erreicht.

Nach der Vereinigung haben sich Bund, Länder und Kommunen und insbesondere auch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und eine Vielzahl engagierter Bürger in hohem Maße für den Denkmalschutz in den ostdeutschen Städten und Dörfern eingesetzt und viele, jahrzehntelang dem Verfall preisgegebene Stadtzentren, Siedlungen und Einzelbauwerke gerettet.

Insbesondere wegen der knappen öffentlichen Kassen sind in den letzten Jahren die Mittel für die Städtebauförderung und für die direkte Förderung des Denkmalschutzes zurückgegangen. Für die Städtebauförderung Ost wurden im Jahr 2000 520 Mio. DM Bundesmittel bereitgestellt. Davon standen nach Verwaltungsvereinbarung 200 Mio. DM für den städtebaulichen Denkmalschutz zur Verfügung ( Berlin: 17,8 Mio. DM, Brandenburg: 32,9 Mio. DM, Sachsen: 60,1 Mio. DM, Sachsen-Anhalt: 34,8 Mio. DM, Thüringen: 31,4 Mio. DM, Mecklenburg-Vorpommern: 22,8 Mio. DM). Für die Städtebauförderung West waren es im Jahr 2000 nur 80 Mio. DM Bundesmittel, ab 2001 wird die Förderung langsam aufgestockt bis auf 115 Mio. DM im Jahr 2002.

Allgemein werden Baumassnahmen Privater in städtebaulichen Sanierungsgebieten über 10 Jahre lang mit 10% Sonderabschreibung begünstigt (§ 7h EstG) und denkmalschutzbezogene Baumaßnahmen ( Massnahmen, die nach "Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind" - § 7i EStG) unabhängig vom Standort ebenfalls mit 10% Sonderabschreibung für insgesamt 10 Jahre gefördert. Darüber hinaus kann Erhaltungsaufwand zu 100 % steuerlich geltend gemacht werden. Diese Formen der Förderung sind gut und wichtig. Sie gleichen aber die besonderen finanziellen Lasten und Risiken des Bauens und Lebens mit dem Denkmal nicht völlig aus. Darum müssen Wege nach einer Verstärkung der finanziellen Förderung von privatem Engagement im Denkmalschutz gesucht werden.

Die Auswahl der Kriterien für den Denkmalschutz folgen einem wachsenden gesellschaftlichen Geschichtsinteresse: der Erforschung und Aufarbeitung der NS-und Nachkriegszeit, dem Interesse an der Sozial- und Technikgeschichte, dem Interesse an der Alltagsgeschichte etc. Viele dieser Entdeckungen gehen auf die Arbeit von Bürgerinitiativen und Geschichtswerkstätten zurück. Hier erfüllt die Denkmalpflege eine gesamtgesellschaftlich wichtige Aufgabe.

Die Erfolge des Denkmalschutzes werden zunehmend aber auch zum Problem. Die Kriterien für die Denkmalwürdigkeit sind in einigen Bundesländern ausgeweitet worden. Zunehmend werden Gebäude unter Schutz gestellt, ohne daß es dafür eine angemessene öffentliche Finanzierung oder investitionsfähige und investitionswillige Privateigentümer gibt. Dies gilt insbesondere für Ostdeutschland, wo durch die umfassenden Neubauinvestitionen der Nachwendezeit bei rückläufigen Bevölkerungszahlen und durch den umfassenden Abbau und Umbau der Wirtschaft die Städte stark geschwächt worden sind. Wenn aber investitionsfähige Eigentümer fehlen, könnte die Denkmalschutzauflage zur Gefahr für das Gebäude werden, wenn seine Bestimmungen zu Desinvestition und Verfall führen.

Natürlich gibt es auch Beispiele gelungener Zusammenarbeit zwischen Denkmalschutzbehörden und Eigentümern. Dennoch: In einigen Ländern und Kommunen führen die Probleme, die in den derzeit gebräuchlichen Verfahren der Unterschutzstellung und der Kommunikation mit Eigentümern und Investoren auftreten, zu Konflikten:

Die Unterschutzstellung erfolgt teilweise zu kurzfristig, manchmal erst dann, wenn schon der Bauantrag auf Abriß oder Veränderung des Gebäudes gestellt wurde.

Dabei sind die Kriterien der Unterschutzstellung teilweise nicht ausreichend begründet und einsehbar.

Nicht selten versuchen kommunalpolitische Akteure den Denkmalschutz zu instrumentalisieren. Großzügigen Abriss- oder Veränderungsgenehmigungen bei "besonders wichtigen" Investoren stehen oft vielfachen Detailanforderungen gerade bei kleinen Bauherren gegenüber.

Das Kriterium der wirtschaftlichen Zumutbarkeit für den Eigentümer und der Kostenübernahmeanspruch des Eigentümers gegenüber der Kommune (§177 BauRoG) wird teilweise missachtet. Bei allem Verständnis für die Finanznöte von Ländern und Kommunen - wenn der Besitz eines Denkmals zum Investitionsalptraum wird, wird dem Denkmalschutz ein Bärendienst erwiesen.

Viele Eigentümer fühlen sich durch den Denkmalschutz nicht ausreichend beraten (wie es die meisten Landesgesetze erfordern) sondern durch spezielle Investitionsmaßgaben bis an und über ihre wirtschaftlichen Grenzen überfordert.

Bei neuen Kriterien der Schutzwürdigkeit und bei der Unterschutzstellung neuer Bauepochen (Bauwerke der 50er, 60er und 70er Jahre) ebenso wie bei Zielkonflikten zwischen Baudenkmälern unterschiedlicher Bauepochen fehlt in vielen Fällen die öffentliche und die politische Diskussion über die Ziele der Unterschutzstellung. Oft fehlt auch eine landesweite Abstimmung darüber, wie viele Objekte eines bestimmten Bautyps schutzwürdig sind.

II Die Veränderung der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und städtebaulichen Bedingungen für den Denkmalschutz

Aktuell vollzieht sich ein dramatischer wirtschaftlicher und städtebaulicher Strukturwandel, der besonders die baulichen Anlagen der Gründerzeit erfaßt, aber auch die Bauphasen der zwanziger Jahre, des Faschismus, sowie die Nachkriegsmoderne.

Die früheren Bauphasen (Klassizismus, Barock, Renaissance und Gotik) sind in Westdeutschland in den letzten Jahrzehnten weitgehend saniert und vielfach auch funktional neu bestimmt worden. In Ostdeutschland warten trotz der großen Sanierungsanstrengungen der letzten 10 Jahre zahlreiche private und öffentliche Gebäude aus Gotik und Renaissance, Barock und Klassik, Gründerzeit, Jugendstil und zwanziger Jahren auf ihre Rettung durch neue Nutzer. In einigen Städten sind ganze historische Stadtkerne in ihrer wirtschaftlichen Zukunft gefährdet. Die Deindustrialisierung mit dem Freiwerden großer Industrieanlagen, die Privatisierung und Neuorganisation der großen technischen Infrastrukturen wie Bahnanlagen und Häfen, der Abbau und die Neuorganisation von kommunalen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen und die Konzentration des Einzelhandels in großen Zentren verändern unsere Städte und die Gebäudenutzung grundlegend. Hinzu kommt die generelle Tendenz zur Stadt - Umland - Wanderung und zur bevorzugten Siedlungserweiterung, die bei rückläufiger Bevölkerung vielfach zur Schwächung der Kernstädte führt. Das Motto: "Die Innenstadt als Wohnort", das das Leitmotiv der Stadterneuerungsphase der 70er und 80er Jahre war, ist in Vergessenheit geraten. Heute werden die historischen Stadtkerne häufig musealisiert und als Zentrum für Tourismus und Eventkultur inszeniert.

Die Suche nach neuen Nutzern betrifft insbesondere Funktionsbauten der Gründerzeit, teilweise auch der zwanziger Jahre und aus den Dritten Reich:

- öffentliche Gebäude wie Rathäuser, Kirchen, Krankenhäuser, alte Anstalten, teilweise auch Schulen, Hochschulgebäude, Sportgebäude etc...

- technische Bauten der Eisenbahn, der Post, der Häfen, der Elektrizitäts-, Gas-und Wasserversorgung, wie Bahnhöfe, Postämter, Paketämter, Umspannwerke, Gasometer, Wassertürme, etc.

- Industrie- und Gewerbebauten und Lagerhäuser,

- Militär- und Kasernenbauten.

Trotz vielfacher sinnvoller Bemühungen, solche Bauten soweit wie möglich zu erhalten und mit neuem Leben zu füllen, wächst die Zahl leerstehender historischer Funktionsbauten - meist in hoher architektonischer und bautechnischer Qualität. Darüber hinaus könnte die Konzentration im Einzelhandel in absehbarer Zeit nicht nur in Ostdeutschland, sondern teilweise auch im Westen den Typus des städtischen.

Bürgerhauses, des klein- oder großstädtischen Wohn- und Geschäftshauses in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen.

Auch die im Interesse des Klimaschutzes forcierten Anforderungen an Energieeinsparung im Gebäudebestand geraten immer mal wieder in Zielkonflikt mit dem Denkmalschutz. Dies gilt auch für die Frage, wo und in welcher Weise sich der Denkmalwert von Dachlandschaften historischer Gebäudeensembles mit der Installation neue Solaranlagen vereinbaren lässt.

Hinzu kommt ein einschneidender Wandel in den Eigentumsstrukturen mit der Einschränkung von öffentlichem Eigentum und dem Rückgang des traditionellen privaten Parzelleneigentums bei deutlicher Zunahme von Wohneigentumsanlagen und anonymem, auf große bauliche Anlagen ausgerichteten privaten Immobilienfondseigentum. Die traditionell enge Beziehung zwischen dem Haus, seiner Nutzung und seinen Nutzern wird mehr und mehr aufgelöst. Beim Privatbesitz wird das Bild vom Denkmal und seinem damit verwurzelten Eigentümer schwächer zugunsten des Denkmals als Design- und Marketingzeichen für die Verwertbarkeit der Immobilie.

Bund, Länder und Kommunen stehen als Eigentümer vor mehrfachen Herausforderungen. Viele öffentlichen Gebäude sind baulich und funktional modernisierungsbedürftig. Staatliche Institutionen werfen in großem Umfang Grundstücke auf den Markt, oft ohne auf den Denkmalwert der Gebäude Rücksicht zu nehmen.

Im ländlichen Raum schreitet der Wandel von dörflichen und bäuerlichen Lebensweisen hin zu großagrarischen Strukturen immer schneller fort. Das Erscheinungsbild vieler historischer Dorfanlagen ist durch den Funktionsverlust alter Stall- und Scheunengebäude akut gefährdet. An vielen Orten wird versucht, die traditionell dörflichen Gebäude touristisch zu nutzen. Doch gerade auch im ländlichen Raum warten immer mehr Gehöfte, Holzscheunen, Gutshäuser und

Landschlösser mit üppigen Parkanlagen auf neue zahlungsfähige Eigentümer.

All diese Veränderungen machen es erforderlich, daß in einer breiten Debatte ein gesellschaftliches Selbstverständnis über den Umgang mit dem vielen nun zur Neunutzung oder zu Verfall und Abriß freigegebenen baulichen Erbe entwickelt wird. Die Denkmalschutzdebatte muß darum in eine grundsätzliche neue Perspektivbestimmung der Stadtentwicklung eingebettet werden.

Die Raumordnung, der Städtebau und die direkte und indirekte Bauförderung müssen von der, bislang gewohnten, einseitigen Orientierung auf Siedlungserweiterung umschalten auf die Stabilisierung der vorhandenen Siedlungsräume. Ein Verständnis von Städtebau, das dem Weiterbauen im Bestand Priorität vor der permanenten Siedlungserweiterung gibt, ist Voraussetzung dafür, daß auch der Denkmalschutz mit dem baulichen Erbe sinnvoll und zukunftsorientiert umgehen kann.

III Ziele für die Weiterentwicklung und Stärkung des baulichen Denkmalschutzes

Entscheidungs- und Handlungsbedarf sehen wir insbesondere in folgenden Bereichen

1. Den Denkmalschutz als staatliche Aufgabe erhalten und demokratisch weiterentwickeln.

Der Denkmalschutz als staatliche Aufgabe muß erhalten bleiben. Er muss aber aus seiner behördlichen Exklusivität heraustreten und sich der offenen gesellschaftlichen Kommunikation stellen. Wenn das bürgerschaftliche Engagement für den Denkmalschutz gestärkt werden soll, muss der staatliche Denkmalschutz auf Dialog und Kooperation setzen.

- Der Denkmalschutz und seine Ziele und Bedingungen müssen sowohl lokal als auch überregional stärker als bislang zum Gegenstand öffentlicher Kommunikation werden. Landesparlamente und Kommunalparlamente sollten sich in bestimmten Zeitabständen mit der Fortschreibung der denkmalpflegerischen Zielsetzungen befassen. Wenn strittige Gebäudetypen oder Bauphasen, die bislang noch gar nicht oder kaum unter Schutz gestellt wurden, in die Denkmallisten aufgenommen werden sollen, sollte über die Intentionen und über die Bedingungen dieser neuen Phase der Unterschutzstellung zunächst grundsätzlich und objektübergreifend in den zuständigen politischen Gremien und in der Öffentlichkeit beraten werden.

- Die Denkmallisten müssen zu festen Terminen (z.B. alle 5 Jahre) fortgeschrieben werden und, soweit rechtlich zulässig, öffentlich leicht zugänglich gemacht werden (Internet). Dies ist die Voraussetzung dafür, dass dann nur noch im begründeten Ausnahmefall eine Unterschutzstellung kurzfristig bei Grundstückswechsel oder im Bauantragsverfahren ausgesprochen werden muss.

- Bei allen Baudenkmalen muss der Zielkonflikt zwischen Denkmalwert und Nutzungsansprüchen fair ausgehandelt werden. Das Prinzip der wirtschaftlichen Zumutbarkeit muss insbesondere bei privaten Denkmalen beachtet werden, es darf aber auch nicht gegen den Denkmalschutz instrumentalisiert werden. Auch beim öffentlichen Denkmal gibt es den Konflikt zwischen Nutzerzielen und Zahlungsfähigkeit und dem Denkmalwert des Hauses. Nur öffentliche Denkmale von überragender Bedeutung werden um ihrer selbst willen erhalten, gepflegt und zugänglich gemacht. Denkmalschutz ist auf die konstruktive Kooperation mit dem Eigentümer und Nutzer angewiesen. Darum muss der Denkmalschutz den kommunikativen Umgang zwischen Behörde und Eigentümer / Architekt in den Vordergrund stellen.

- Zusätzlich zu den in den Denkmalgesetzen vorgesehen unabhängigen Denkmalbeiräten oder Denkmalbeauftragten brauchen die Länder, Städte und Kommunen Moderatoren, die in verantwortlicher Weise in Konfliktfällen zwischen Behörde und Bauherr / Architekt eine von beiden Seiten anerkannte Vermittlerfunktion einnehmen können. Damit wird neben Denkmalbeirat und Denkmalbeauftragte eine zusätzliche Dialoginstanz zwischen neuen Nutzungs-und Nutzeranforderungen und dem Erhaltungs- und Denkmalschutzziel geschaffen. In Streitfällen soll die Moderation im Sinne eines Mediationsverfahrens eine professionelle Vermittlung gewährleisten, um somit wirksam Rechtsverfahren vorbeugen zu können. Moderationsverfahren sollten zukünftig in den Denkmalschutzgesetzen festgeschrieben werden, sie müssen auch angemessen honoriert werde.

- Bei und rechtzeitig vor Abrissgenehmigungen muss es eine klare und begründete Stellungnahme sowohl der Denkmalbehörde als auch des Denkmalbeirats geben. Gleichzeitig wollen wir prüfen, ob es ebenso wie im Naturschutz und Umweltrecht ein Verbandsklagerecht für Bürgervereine geben sollte, die sich für den Erhalt ihrer Stadt und deren kulturell wertvolle Bauten einsetzen.

- Das "Ingolstädter Modell" zur Finanzierung der Bodendenkmalkunde durch eine kleine Abgabe auf alles neu erschlossene Bauland ist vorbildlich. Ländern und Kommunen sollten überprüfen, inwieweit diese Finanzierungsform auf breiter Basis eingeführt werden kann.

2. Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements für den Denkmalschutz

Denkmale brauchen mehr als genussvolle Betrachtung und Bewunderung. Wir brauchen eine aktiv unterstützende Denkmalschutzbewegung und verstärkte Stiftungsaktivitäten und Spenden. Bürgerinitiativen und engagierte Bürger sollen stärker in den Denkmalschutz einbezogen werden, beispielsweise durch frühzeitige Information über die Denkmalplanung.

Wir wünschen uns für die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und für die Landesstiftungen eine breite bürgerschaftliche Beteiligung. Eine Weiterentwicklung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz nach dem Vorbild des englischen National Trusts kann viele Bürger in ihrem persönlichen und materiellen Engagement für Denkmale einbeziehen und ihnen gleichzeitig die Besichtigung und die Nutzung von Denkmalen für Tourismus und Erholung öffnen. Die Bereitschaft, hierfür zu stiften, ist zu fördern.

Alle Initiativen der Werbung für Denkmale wie die sehr erfolgreichen Tage des offenen Denkmals, die Denkmalmessen und Denkmalbörsen sollen genutzt werden, um die Basis für bürgerschaftliches Engagement zu verbreitern.

In der Schulbildung sollen Kenntnisse über die Baugeschichte und die Baudenkmale der eigenen Stadt vermittelt werden, um ein Heimatgefühl und die Identifikation mit Baukultur und Stadtkultur zu geben.

3. Förderung und finanzielle Unterstützung des städtebaulichen Denkmalschutzes durch Bund, Länder und Kommunen

- Für Städtebauförderung und die Auflage von besonderen Denkmalförderprogrammen innerhalb der Städtebauförderung müssen wir in den öffentlichen Haushalten wieder Finanzspielräume schaffen.

- Bei der steuerlichen Förderung sollte die Möglichkeit der Einführung von Investitionszulagen für Denkmalschutzmaßnahmen geprüft werden. Alternativ soll auch die Idee der öffentlichen Förderung von Denkmalfonds geprüft werden analog zu den holländischen Ökofonds. Auch dies ist aber abhängig von einer Konsolidierung der öffentlichen Haushalte.

- Gefördert werden soll die denkmalpflegerische Ausbildung und Fortbildung, die Forschungs-, Dokumentations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Arbeit von Denkmalbeiräten.

- Nach niederländischem Beispiel sollen in den Ländern und großen Städten Beratungsstellen für denkmalgerechtes Bauen und für den Erhalt und die Pflege von Baudenkmälern eingerichtet werden.

- Die Förderung von Ausbildung und Fortbildung im denkmalpflegerischen Bauhandwerk muss deutlich verstärkt werden.. Wir unterstützen die Einrichtung und Fortführung von Bauhütten, insbesondere, wenn sie auch die Qualifizierung von Arbeitslosen einbeziehen. Auf rot-grüne Initiative hin kann das freiwillige sozial-ökologische Jahr in Zukunft rechtlich und sozial abgesichert auch im Denkmalschutz geleistet werden. Da das Interesse bei Jugendlichen sehr groß ist,

werben wir hier beim Bund, bei den Ländern und Kommunen um Unterstützung bei der Ausweitung der Plätze.

- Bund, Länder und Kommunen müssen ihre Verantwortung und Vorbildfunktion im Umgang mit Baukultur und mit Baudenkmalen klar wahrnehmen. Dies gilt für die Erneuerung von Baudenkmälern ebenso wie für den pfleglichen Umgang mit den Gebäuden. Leerstehende Gebäude sind besonders zu schützen.

Denkmalwerte Gebäude in öffentlichem Besitz dürfen nur an Erwerber verkauft werden, die glaubwürdige Erhaltungs- und Nachnutzungskonzepte vorlegen.

Berlin, Juli 2001

Zusätzliche Information