Dr. Antje Vollmer

Springe direkt zu: ContentbereichHauptnavigationSuche


Logo der Bundestagsfraktion

ServiceNavigation


Suche


Hauptnavigation


Sie sind hier:

 
  1. Startseite
  2. Themen 
  3. Stiftungsrecht 
  4.  Standard

Stiftungen fördern - Gemeinwohl stärken (kurz&knapp 14/10)

Stiftungen fördern - Gemeinwohl stärken

kurz & knapp 14/10 (AK Kultur, Menschenrecht, Aussenpolitik, Abrüstung)

Stiften wird leichter und lohnt sich

Gemeinnützige Stiftungen - ob im sozialen oder im Bereich von Wissenschaft, Ökologie, Kunst und Kultur - sind wichtige Orte bürgergesellschaftlichen Engagements.

In Bürger- und Sammelstiftungen finden sich in der Bundesrepublik Tausende kompetenter Frauen und Männer zusammen. Allein in den letzten Jahren entstanden fast 20 solcher Stiftungen - von Hamburg bis Jena. Sie haben nicht nur einen Stifter, sondern oft Dutzende, denn sie sind aktive Treffpunkte zu denen immer wieder neue hinzu kommen können. Sie kümmern sich um so Unterschiedliches wie die kommunale Kultur oder ökologisches Handeln von Jugendlichen.

Bisher wurden Stifter steuerlich viel zu wenig entlastet, nicht zu reden von bürokratischen Hindernissen die Stifter heute noch vorfinden. Wir haben in den vergangenen Jahren mit vielen kleinen und großen Mäzenen geredet und aus diesen Gesprächen ein kompetentes Reformpaket für das Stiften zur Diskussion gestellt.

Dabei war und ist unser Ansatz ambitioniert.

Wir wollen

ein "Recht auf Stiftungen” anstelle des obrigkeitstaatlichen Genehmigungsverfahrens Transparenz, so dass alle einsehen können, was eine Stiftung tut und mit welchem Geld.

gemeinnützige Stiftungen fördern statt Stiftungen, die ausschließlich für Familien oder wirtschaftliche Vorteile von Untermnehmen gegründet werden.

Jetzt haben wir in Regierungsverantwortung die praktische Tauglichkeit unserer Vorschläge in einem ersten großen Schritt bewiesen.

Das "Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen” ist verabschiedet worden - zusammen mit unserem Koalitionspartner SPD und der Zustimmung des Bundesrates.

Der Entwurf der Bundesregierung

Als die Bundestagsfraktion im Dezember 1997 ein "Gesetz zur Förderung des Stiftungswesens” einbrachte, war das eine kleine Sensation:

Ausgerechnet von den Grünen kam eine Gesetzesinitiative, die andere Parteien über zwei Jahrzehnte immer wieder versprochen, aber nie umgesetzt hatten. Nicht die "bürgerliche” Regierung, nicht die Aufforderungen aus der Wirtschaft gaben den entscheidenden Anstoß, sondern grünes Nachdenken über die gemeinnützige und freisinnige Bürgergesellschaft.

Gleich nach der gewonnen Wahl haben wir uns an die Arbeit gemacht, um die Reform für Stiftungen umzusetzen. Das war und ist eine schwere Aufgabe. Unseren Koalitionspartner konnten wir für ein rot-grünes Konzept gewinnen. Widerstand kam allerdings aus der Opposition. Nachdem CDU/CSU und FDP jahrzehntelang selber keine Reform zustande bekommen haben, waren ihnen unsere Vorschläge plötzlich suspekt oder nicht freundlich genug gegenüber dem "big money”.

Was ändert sich für Sie, wenn Sie stiften möchten?

1. Grünes Licht für Bürgerstiftungen

Jede und jeder kann - rückwirkend zum 01.01.2000 - pro Jahr bis zu 40.000, 00 DM an eine Stiftung geben und dies von der Steuer absetzen. Einmalig können zusätzlich 600.000 DM,- für einen Zeitraum von 10 Jahren in eine neugegründete Stiftung gegeben werden.

Sie können eine kleine Stiftung gründen, oder - was oft viel wirksamer ist - zusammen mit anderen eine Sammel- oder Bürgerstiftung gründen. Bereits bestehende Stiftungen können Sie damit unterstützen oder auch eine unselbständige Stiftung ins Leben rufen.

2. Fantasie an die Macht!

Bislang durfte man nur für bestimmte, sehr eingeschränkte Zwecke steuerlich begünstigt stiften. Das ändern wir. Wenn Sie es für richtig halten, eine Sache zu unterstützen, und diese den allgemeinen Kriterien für die Gemeinnützigkeit entspricht, dann gibt es für Ihr Engagement keine Grenzen mehr. Es werden jetzt auch ökologische, sozialpolitische, frauenpolitische und andere Zwecke anerkannt. Dies gilt auch für die großen Vermögen: Im Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht hat jetzt jede und jeder die Möglichkeit, sich die Zwecke auszusuchen, die er oder sie für richtig halten - und wird dabei steuerlich entlastet. Wer sein Vermögen einer Stiftung vermacht, die gemeinnützig ist, zahlt keine Erbschafssteuer.

3. Stiftungen öffentlichen Rechts werden unterstützt

Die Sonderausgabenabzüge besonderen Abzugsbeträge gelten nicht nur für private Stiftungen, sondern auch für Stiftungen des öffentlichen Rechts. Das ist vor allem eine Hilfe für kirchliche Stiftungen, aber auch für öffentlich dotierte Stiftungen, die sich für private Kapitalunterstützung öffnen wollen, um von öffentlichen Haushalten unabhängiger zu sein.

4. Nicht nur Geld ist geldwert

Sie wollen Bilder aus Firmenbesitz in eine Stiftung geben? Oder sonst Vermögen, das zum Betrieb gehört? Mit der Erweiterung des sogenannten "Buchwertprivilegs” kann ein Betrieb aus seinem Vermögen an eine Stiftung spenden, ohne dies - wie in der Vergangenheit - als verdeckte Betriebsentnahme zu versteuern. Diese Art von Stiftung kann allen gemeinnützigen Zwecken zugute kommen, nicht mehr nur "wissenschaftlichen oder besonders förderungswürdigen kulturellen” Zwecken, wie bisher.

5. Vermögen erhalten - Vermögen bewahren

Schon lange haben viele, gerade auch kleine, Stiftungen damit zu kämpfen, dass sie ihr Vermögen nicht mit der selben "Kaufkraft” über die Jahre erhalten können. Darum haben wir dafür gesorgt, dass Stiftungen nicht nur wie bisher ein Viertel ihrer Erträge zurücklegen dürfen, sondern ein Drittel.

Dies gibt allen, kleinen wie großen Stiftungen, genügend Spielraum, um selbstverantwortlich für sich die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Wie geht es weiter?

Wir werden jetzt das Gründungsrecht für Stiftungen in Angriff nehmen. Hier sind, wenn es nach uns geht, Änderungen im Zivilrecht angesagt. Die Gründung einer Stiftung muss aus bündnisgrüner Sicht

"einfach” sein, sie sollte leicht und ohne bürokratische Hürden vonstatten gehen. "transparent” sein; die Herkunft und die Verwendung von Geldern der Stiftungen muss öffentlich einsichtig gemacht werden.

"zweckoffen” sein. Der Staat sollte möglichst wenig Einfluss auf die Zwecke von Stiftungen nehmen, solange diese dem Gesetz entsprechen.

"missbrauchsfest” sein. Konstruktionen, die hauptsächlich andere Ziele verfolgen und nicht der Gemeinnützigkeit dienen, sind zu verunmöglichen.

"staatlich beaufsichtigt” sein. Wir meinen, dass der Staat die Stiftungsgründung nicht mehr zu genehmigen braucht, wohl aber soll er im Verlauf der Stiftungsarbeit über die Einhaltung von Gesetz und der Bestimmungen zur Gemeinnützigkeit wachen.

Für diese Aufgabe wünschen wir uns viel Unterstützung!

Kontakt:

Weitere Informationen:

Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Büro Antje Vollmer MdB

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Mehr zum Thema Bürgerstiftungen?

Bundesverband Deutscher Stiftungen

Bingerstr. 40

14197 Berlin

Tel: 030/8979470

e-mail: Bundesverband@Stiftungen.org

Maecenata Institut

Albrechtstr. 22

10117 Berlin

Tel: 030/28387909

e-mail: MI@Maecenata.de

Impressum

Herausgeberin:

Bundestagsfraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Platz der Republik 1

11011 Berlin

T. 030 / 227 56789

F. 030 / 227 56552

http://www.gruene-fraktion.de

e-mail: info@gruene-fraktion.de

Stand: März 2000

Zusätzliche Information